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Die Stadt Neustrelitz beabsichtigt, ihr zuletzt 2012 aktualisiertes Einzelhandelsentwicklungskonzept erneut fortzuschreiben. Damit wurde das Büro Dr. Lademann & Partner aus Hamburg beauftragt.
Einzelhandelsentwicklungskonzepte helfen den Kommunen, den Strukturwandel im Handel aktiv begleiten zu können, um die Innenstädte und die Nahversorgung in ihrer Funktionsfähigkeit sowohl zu sichern als auch weiterzuentwickeln. Das Einzelhandelskonzept dient der Stadt Neustrelitz dabei unter Ausschöpfung der vom Gesetzgeber eingeräumten Steuerungs- und Lenkungsmöglichkeiten als Grundlage für die Erarbeitung städtebaulicher Planungen sowie zur fundierten Beurteilung einzelhandelsrelevanter Planvorhaben. Die anstehende Fortschreibung des Konzepts soll auf Basis einer aktuellen Analyse der Angebots- und Nachfragesituation sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Rahmenbedingungen für den Einzelhandel die bisherige Steuerungspraxis überprüfen und gegebenenfalls modifizieren.
Zu diesem Zweck erfolgt durch die Mitarbeiter des beauftragten Büros im Februar 2023 eine quantitative Erhebung der Verkaufsflächen im Einzelhandel einschließlich der Würdigung konsumnaher Nutzungen. Zudem werden voraussichtlich am 10. und 11. Februar Passantenbefragungen durchgeführt.
Ansprechpartner für Fragen zur Fortschreibung des Konzepts sind Axel Zimmermann (Tel. 4534-312) und Josefin Forberger (Tel. 4534-313) im Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung.