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Mit zwei Ausnahmen, liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Mecklenburgischen Seenplatte bei null.

Die Sommerferien haben begonnen und damit auch die Urlaubs- und Reisezeit. Das Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte weist in diesem Zusammenhang auf die Anmelde- und Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland hin. So bestehen coronabedingte Regelungen nach Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet, aus einem ausländischen Hochrisikogebiet und für Einreisen aus ausländischen Virusvariantengebieten. Welche Länder aktuell als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft sind, können der folgenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) entnommen werden:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Einzelheiten zur Anmelde- und Quarantänepflicht bei einer Einreise aus dem Ausland sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit abrufbar:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html

Des Weiteren bietet die Internetseite des Auswärtigen Amtes für alle Länder aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Die Anmelde- und Quarantänepflichten bestehen, da grundsätzlich die weitere Eindämmung des Corona-Virus und insbesondere seiner Delta-Variante angestrebt wird.