Herber Rückschlag für die Theaternetzwerker: Die Kommunalaufsicht des Landkreises Seenplatte hat ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Theater und Orchester GmbH in ihren jetzigen Strukturen für unzulässig erklärt. Das erfuhr Strelitzius durch einen Anruf bei Rathaussprecherin Petra Ludewig.
Die Rechtexperten machen gleich mehrere Gründe für ihre Entscheidung gegen das Votum geltend. Vor allem sei anzumerken, dass die Stadtvertretung ja bereits im Mai den Bürgermeister beauftragt habe, nach Alternativen zum Theaterkonzept des Landes zu suchen und auch die Möglichkeit des Alleingangs zu prüfen. Damit gebe es eine Beschlusslage im Sinne des angestrebten Bürgerbegehrens bereits.
Zusätzlich enthalte der Vorstoß der Netzwerker formale Fehler. So gebe es keine Kostendeckungsaussage seitens der Initiatoren, außerdem sei die Frist zur Beantragung des Bürgerbegehrens nicht eingehalten worden.
Der Kulturausschuss der Stadtvertretung hat in dieser Woche bereits mehrheitlich dem Parlament empfohlen, nun auch das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Die Stadtvertretung tagt am 17. September.
Die Volksabstimmung sollte stattfinden, nachdem sich rund 20 Prozent der wahlberechtigten Neustrelitzer für den Erhalt der jetzigen Theaterstrukturen ausgesprochen hatten. Ende Juli waren die Unterschriftenlisten an Stadtpräsident Christoph Poland übergeben worden.
Unterdessen hat Bürgermeister Andreas Grund wie angekündigt Protokolle von Verhandlungsrunden mit dem Land und Schriftwechsel zwischen dem Kultusministerium und der Stadt auf die Internetseite von Neustrelitz gestellt. Die umfangreiche Materialsammlung ist schwere Kost, aber auch aufschlussreich.