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In den kommenden Tagen werden mehr als 20.000 Jahresverbrauchsabrechnungen an die Kunden der Neustrelitzer Stadtwerke verschickt. In diesem Jahr sind die Rechnungen umfangreicher als in den Vorjahren. Neben den Beträgen für die einzelnen Dienstleistungen für Strom, Wasser, Fernwärme und Gas werden die schon gezahlten Abschläge und das mögliche Guthaben bzw. mögliche Nachzahlungen ausgewiesen. Neu ist, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen aufgrund der Energiekrise berücksichtigt werden. Dazu gehören:
- Die Senkung der Umsatzsteuer
Die Senkung der Umsatzsteuer von Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent geben die Stadtwerke Neustrelitz eins zu eins an ihre Kunden weiter. Rückwirkend zum 1. Oktober wird die Umsatzsteuersenkung in der Jahresrechnung abgerechnet.
- Der Wegfall der EEG-Umlage
EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Bisher wurde damit die Förderung von regenerativen Energien finanziert. Um die Stromkunden von den zuletzt stark steigenden Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung den Wegfall dieser Umlage beschlossen. Zum 1. Juli haben die Stadtwerke Neustrelitz als Versorger diese Entlastung in voller Höhe an ihre Kunden weitergeben.
- Die Soforthilfen für Wärme und Gas
Die berechtigten Fernwärme- und Gaskunden sind befreit von der Abschlagszahlung für Dezember 2022. Bei möglichen Abweichungen vom Endbetrag wird diese in der Jahresrechnung berücksichtigt.
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