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Mit der Förderung nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und transparenzgesetz (WoftG M-V) wurden dem Landkreis MSE auch für das Jahr 2023 Landesmittel für die Sucht- und Drogenberatung zugewiesen. Dieses Gesetz regelt die Kommunalisierung der Beratungslandschaft seit dem 1. Januar 2022, um die Angebotsstruktur und -qualität zu verbessern.

Die verschiedenen Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen im Landkreis MSE werden auf folgender Homepage aufgelistet:

https://suchtpraevention.lk-mecklenburgische-seenplatte.de.