Schlagwörter
Mehrfach haben Landwirte darauf aufmerksam gemacht, dass sie im Herbst äußerst schwierige Bedingungen für die Ernte hatten. Und wegen der hohen Niederschlagsmengen sind sie teilweise nicht in der Lage gewesen, die Gülle- und Gärrestbehälter vor dem Ausbringungsverbot zu leeren. Nach wie vor ist es zu nass.
Deshalb haben einige Landwirte sich schon nach zusätzlichen Lagerkapazitäten für die Gärreste und die Gülle umgesehen. Jedoch ganz ohne eine behördliche Zustimmung geht es nicht, solche Notlösungen zu schaffen. Darauf weist Torsten Fritz, Dezernent der Kreisverwaltung Mecklenburgische Seenplatte hin. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes den Wasserbehörden der Landkreise einen Erlass für diese Notlagerung an die Hand gegeben.
„An die Landwirte geht daher unser dringender Hinweis, dass die Notlagerung von Jauche, Gülle, Silosickersaft und Gärresten bei der zuständigen Wasserbehörde des Landkreises zu beantragen ist“, so Torsten Fritz, der als Dezernent unter anderem für das Umweltamt zuständig ist. Er betont: „Wichtig ist, dass diese Notlösungen standsicher und dicht sind. Denn in erster Linie geht es um die Gewährleistung des Grundwasserschutzes.“
Bis zum Bescheid einige Zeit einplanen
Der formlose Antrag für ein zusätzliches Lager muss Angaben zum Betreiber, zum Standort, zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird, zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen sowie zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind, sowie zum beabsichtigten Zeitpunkt der Inbetriebnahme enthalten. „Unsere untere Wasserbehörde hat in die Genehmigungsverfahren auch die untere Naturschutzbehörde und die Abteilung Landwirtschaft beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einzubeziehen. Es ist also durchaus ein zeitlicher Vorlauf erforderlich“, so Torsten Fritz.
Betroffene Landwirte sollten sich also frühzeitig an die Wasserbehörde wenden, um Anforderungen und Möglichkeiten abzustimmen. Notlager werden für maximal sechs Monate genehmigt. Sie müssen danach unverzüglich ordnungsgemäß zurückgebaut werden.