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Meine Holde sagt bei überbordender Neugier meinerseits ja immer, ich müsse nicht alles wissen. Womit die Zierde meines Heims durchaus Recht hat. Dabei gibt es durchaus Dinge, die will ich gar nicht wissen. Trotzdem werden sie unsereins kund und zu wissen getan. Wie die Sache mit der Rüttelprobe. Die ja gar nicht vorgenommen wird, wie ich einer amtlichen Mitteilung entnehmen konnte, die mir dieser Tage ins Haus flatterte. Alles andere werde schlichtweg falsch angenommen.

Tatsächlich würden am oberen Ende mit dem Prüfgerät horizontale Lasten aufgebracht, um die Lage und Kippsicherheit zu überprüfen. Die Größe der horizontalen Lasten sei abhängig von der Höhe. Die Prüflasten würden kontinuierlich bis zur definierten Prüflast aufgebracht, dadurch würden willkürliche Zerstörungen unterbunden. Und nun darf nichts schwanken oder gar umfallen. Ah ja!

Sie gehören vielleicht auch zu denen, die nicht alles wissen müssen, jetzt aber trotzdem wissen wollen, wovon eigentlich die Rede ist. Es geht um die Standfestigkeit von Grabsteinen. Die muss von der Gemeinde laut Gesetz regelmäßig überprüft werden, was gerade eben in der Kleinseenplatte passiert ist, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden. Sollten Sie, liebe Hinterbliebene, beim nächsten Friedhofsbesuch einen Warnaufkleber entdecken, dann ist dem jedenfalls keine verbotene Rüttelprobe vorangegangen, sondern das Aufbringen einer horizontalen Last.

Was offenbar den Nutzungsberechtigten, wie sie im Verwaltungsdeutsch heißen, mal erklärt werden musste. Und wenn die Nutzungsberechtigten nicht glauben, dass keine Rüttelprobe vorgenommen wird, sondern das Aufbringen einer horizontalen Last, dann können sie gern an der Grabsteinprüfung teilnehmen. Wozu sie als Nutzungsberechtigte berechtigt sind.