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Kategorien-Archiv: Recht

Besondere Bewerbung 2018: Landkreis sucht Jugendschöffen

27 Mittwoch Dez. 2017

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Schlagwörter

Ehrenamt, Justiz, Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte

Wer eine neue Herausforderung sucht und zugleich eine gesellschaftlich wichtige Tätigkeit aufnehmen möchte, kann das neue Jahr mit einer ganz besonderen Bewerbung starten – als ehrenamtlicher Richter oder ehrenamtliche Richterin. Denn nach wie vor werden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 gesucht. Weiterlesen →

Neustrelitz gegen Todesstrafe: Lesung, Kurzfilm und Gespräch zum Aktionstag geplant

24 Freitag Nov. 2017

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Schlagwörter

Film, Freizeit, Jugend, Kirchen, Lesung, Mecklenburg-Strelitz, Neustrelitz

Seit nunmehr 16 Jahren wird am 30. November eines jeden Jahres der weltweite Aktionstag „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ durchgeführt. Auch Neustrelitz gehört zu den fast 200 Städten in Deutschland, die den internationalen Tag zur Mobilisierung für Menschlichkeit und Achtung der Menschenrechte begehen, heißt es in einer Presseitteilung aus dem Rathaus. Weiterlesen →

Schiedsmann widmet weitere fünf Jahre dem Ehrenamt

27 Freitag Mai 2016

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Schlagwörter

Ehrenamt, Leute, Mecklenburg-Strelitz, Neustrelitz

Stephan Müller

Stephan Müller

Als sich der Neustrelitzer Stephan Müller am 26. Juli 1995, einem Aufruf im „Strelitzer Echo“ folgend, für die Mitarbeit in einer Schiedsstelle beworben hat, ahnte er vermutlich nicht, dass daraus eine Lebensaufgabe werden könnte. Seit 1996 ist er nun Schiedsmann der Stadt und soeben von den Stadtvertretern für weitere fünf Jahre einstimmig in seinem Amt als Vorsitzender der Schiedsstelle I bestätigt worden.

Außerdem ist Müller inzwischen stellvertretender Vorsitzender des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvorstand Neubrandenburg. Unlängst ist der Residenzstädter für seine ehrenamtliche Tätigkeit mit der Ehrennadel des Landkreises Seenplatte gewürdigt worden.

Grundstückseigentümer machen weiter gegen Altanschlussbeiträge mobil

19 Donnerstag Mai 2016

Posted by Strelitzius in Recht

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Schlagwörter

Kommunales, Mecklenburg-Strelitz, Neustrelitz, Politik

In letzter Zeit scheint es um das Thema Altanschließerbeiträge in Mecklenburg-Strelitz etwas ruhiger geworden zu sein. Aber der Schein trügt, hinter den Kulissen brodelt es weiter. Heute hat mich eine Nachricht von der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Neustrelitz (GWG) erreicht, dass der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am 6. Juni zum 2. Wassergipfel Mecklenburg-Vorpommern nach Bützow einlädt.

Die GWG hatte im Oktober 2014 in Sachen Altanschlussgebühren vergeblich gegen die Abwasserbeitragssatzung der Stadt Neustrelitz vor dem Verwaltungsgericht in Greifswald geklagt. Eine Revision hatte das Gericht nicht zugelassen. Allein in Neustrelitz waren damals rund 2000 Widersprüche gegen die Bescheide aus dem Rathaus eingegangen. „Wir sind natürlich nach wie vor an der Rechtssprechung zu diesem Thema interessiert und glauben zu erkennen, dass es inzwischen bei vielen Richtern eine veränderte Sicht auf die Dinge gibt“, sagte mir GWG-Geschäftsführer Frank Weißbach auf Nachfrage.

Für den VDGN ist die Erhebung der Altanschließerbeiträge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Diese Auffassung setze sich nach einschlägigen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auch in Mecklenburg-Vorpommern mehr und mehr durch, heißt es in der Einladung. „Selbst Richter des Verwaltungsgerichts Schwerin schließen sich ihr an. Sie legten dem Bundesverfassungsgericht jüngst die Frage vor, ob das Kommunalabgabengesetz von MV grundgesetzkonform ist.“

Weitere Millionen sollen eingetrieben werden

Tausende Bürger haben in den letzten Wochen Anträge auf Rückzahlung ihrer Altanschließerbeiträge gestellt. Doch sie stießen bei den Zweckverbänden auf Ablehnung und bei der Politik auf taube Ohren, heißt es. Die Landesregierung wolle sogar das Kommunalabgabengesetz so ändern, daß noch ausstehende Altanschließerbeiträge in Höhe von 37 Millionen Euro eingetrieben werden können.
Auf dem Wassergipfel soll wenige Monate vor den Landtagswahlen die Forderung erhoben werden, dass alle Altanschließerbeiträge zurückgezahlt werden müssen, weil sie rechtswidrig erhoben worden seien.

Auf der Protest- und Informationsveranstaltung werden Sprecher von Bürgerinitiativen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern und VDGN-Präsident Peter Ohm die Forderungen der Betroffenen zur Lösung des Altanschließer-Problems vortragen. Außerdem werden sie über drohende weitere Beitragsforderungen in Form von Erneuerungsbeiträgen für die Trink- und Abwasseranlagen informieren. „Und wir werden hier die von uns eingeladenen Vertreter von Fraktionen im Landtag vertretener Parteien mit dem Willen der Bürger konfrontieren“, bekräftigen die Einlader, die auf eine breite Teilnahme von Grundstücksbesitzern am Wassergipfel hoffen.

Die Veranstaltung findet am 6. Juni um 19 Uhr in der Aula des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Bützow, Dr.-Winckler-Straße, statt.

Bei Altanschließerbeiträgen steckt der Teufel im Detail

13 Samstag Feb. 2016

Posted by Strelitzius in Recht

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Schlagwörter

Abwasser, Kommunales, Mecklenburg-Strelitz, Politik, Wasser

Grundstücksbesitzer hierzulande, die sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für Brandenburg in Sachen Altanschließerbeiträge für Wasser/Abwasser Hoffnungen machen, sind auf dem Holzweg. Ich habe mich gestern mit Ralf Düsel unterhalten, Geschäftsführer des Wasserzweckverbandes Strelitz. Danach ist die Entscheidung des Gerichtes zum Kommunalabgabengesetz (KAG) des Nachbarlandes nicht auf Mecklenburg-Vorpommern übertragbar.

„Mit der Änderung des KAG in Brandenburg wurde in Zeiträume eingegriffen, für die nach der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes Brandenburg aus dem Jahr 2000 bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war. Das haben die Verfassungsrichter mit ihrem Urteil geahndet. In MV hingegen erfolgte die Erhebung von Beiträgen für Altanschlüsse im Einklang mit der Rechtssprechung.“ Auch habe das Bundesverfassungsgericht nicht festgestellt, dass die Erhebung von Beiträgen für Altanschlüsse von Grundstücken aus der Zeit vor 1990 verfassungswidrig ist. Düsel fasste zusammen: „Der Teufel steckt wie immer im Detail.“

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71 Jahre, Wesenberg in Mecklenburg-Strelitz, Diplomjournalist, Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband

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