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Grundstücksbesitzer hierzulande, die sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für Brandenburg in Sachen Altanschließerbeiträge für Wasser/Abwasser Hoffnungen machen, sind auf dem Holzweg. Ich habe mich gestern mit Ralf Düsel unterhalten, Geschäftsführer des Wasserzweckverbandes Strelitz. Danach ist die Entscheidung des Gerichtes zum Kommunalabgabengesetz (KAG) des Nachbarlandes nicht auf Mecklenburg-Vorpommern übertragbar.
„Mit der Änderung des KAG in Brandenburg wurde in Zeiträume eingegriffen, für die nach der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes Brandenburg aus dem Jahr 2000 bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war. Das haben die Verfassungsrichter mit ihrem Urteil geahndet. In MV hingegen erfolgte die Erhebung von Beiträgen für Altanschlüsse im Einklang mit der Rechtssprechung.“ Auch habe das Bundesverfassungsgericht nicht festgestellt, dass die Erhebung von Beiträgen für Altanschlüsse von Grundstücken aus der Zeit vor 1990 verfassungswidrig ist. Düsel fasste zusammen: „Der Teufel steckt wie immer im Detail.“