Schlagwörter
Bürgermeister, Grund, Mecklenburg-Strelitz, Neustrelitz, Schlossturm, Stadtvertretung, Widerspruch
Der Neustrelitzer Bürgermeister Andreas Grund hat gegen den Beschluss der Stadtvertretung „Schlossturm Neustrelitz“ vom 7. Dezember 2023 Widerspruch gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassung M-V eingelegt. Die Stadtvertretung hatte einem von der CDU-Fraktion eingebrachten Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt (Strelitzius berichtete). Infolge des Widerspruchs muss sich die Stadtvertretung nun auf ihrer nächsten Sitzung am 1. Februar 2024 mit der Beschlussvorlage erneut befassen.
Der Bürgermeister muss einem Beschluss der Stadtvertretung widersprechen, wenn dadurch das Recht verletzt und das Wohl der Stadt gefährdet ist, heißt es in einem eben verbreiteten Statement Grunds. „Der Beschluss steht nicht im Einklang mit der Kommunalverfassung. Durch diesen Beschluss entstehen im Stadthaushalt erhebliche Mehraufwendungen, die bislang weder im aktuellen Haushaltsplan, noch in der mittelfristigen Finanzplanung Berücksichtigung finden konnten. Einen entsprechenden Deckungsvorschlag hat der Beschluss nicht“, erklärt Andreas Grund. „Ich hätte es richtig gefunden, wenn das Thema von vornherein in den Ausschüssen beraten oder in diese verwiesen worden wäre, um im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen 2024 darüber zu diskutieren“, betont der Bürgermeister. Fest stehe, dass das Projekt erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt und andere für die Stadtentwicklung wichtige Vorhaben hat.
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