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Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte informiert über die Änderung des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommerns, da sich die Festlegungen für Tauchgänge geändert haben. Bei Tauchgängen mit Atemgeräten handelt es sich jetzt um einen erlaubnispflichtigen Vorgang. Dieser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der jeweils für das Gewässer zuständigen Wasserbehörde. Für das Tauchen ohne Atemgerät ist auch weiterhin keine behördliche Erlaubnis notwendig. Für Gewässer I. Ordnung sind hierbei die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) und für Gewässer II. Ordnung die Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig.

Die wasserrechtliche Erlaubnis entbindet nicht von Anforderungen anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Naturschutz- und Ordnungsrecht), die gesetzeskonform einzuhalten sind.

Entsprechende Anträge sind beim Umweltamt der Kreisverwaltung im Sachgebiet „Wasserwirtschaft und Gewässerschutz“ formlos und rechtzeitig mit folgenden Angabe einzureichen: Adresse des Antragstellers, Gewässerbezeichnung, örtliche Kennzeichnung der Einstiegsstellen, Zeitraum und Zweck des Tauchens, Anzahl der Taucher sowie ggf. Kurzbeschreibung über die geplante Ausführung. Für Rückfragen gibt Herr Hauck telefonisch unter 0395 570873229 oder E-Mail toni.hauck@lk-seenplatte.de Auskunft.