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Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte informiert über die Änderung des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommerns, da sich die Festlegungen für Tauchgänge geändert haben. Bei Tauchgängen mit Atemgeräten handelt es sich jetzt um einen erlaubnispflichtigen Vorgang. Dieser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der jeweils für das Gewässer zuständigen Wasserbehörde. Für das Tauchen ohne Atemgerät ist auch weiterhin keine behördliche Erlaubnis notwendig. Für Gewässer I. Ordnung sind hierbei die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) und für Gewässer II. Ordnung die Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig.
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