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Foto: Kevin Lierow-Kittendorf

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Ortsumgehung Mirow-Süd im Zuge der Bundesstraße 198 können ab Montag, 29. August, bis einschließlich Montag, 12. September, die festgestellten Planänderungen öffentlich eingesehen werden. Die Planänderung wurde nach der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses für dieses Vorhaben im Jahr 2015 auf Grund damaliger Verfahrensmängel notwendig. Bei der Gelegenheit der Nachbesserung der Verfahrensmängel hat das Vorhaben einige Optimierungen und Ergänzungen erfahren. Zuletzt wurde auf Grund des Klimaschutzgesetzes im vergangenen Jahr noch eine dann schon dritte Plananpassung erforderlich.

Die unverdrossene Bürgerinitiative für die Ortsumgehung dürfte nach mehr als zwölf Jahren Kampf vor allem interessieren, wann nun endlich gebaut wird. Dazu gibt es in der aktuellen Mitteilung aus dem Infrastrukturministerium keine Angabe. Das Straßenbauamt Neustrelitz hatte in seinem Jahresplan einen beabsichtigten Baubeginn im Oktober 2022 ausgewiesen (Strelitzius berichtete). Der Termin dürfte nicht gehalten werden.

Abschnitt Süd und Abschnitt West

Die Ortsumgehung mit dem Abschnitt Mirow-Süd bildet gemeinsam mit dem Abschnitt Mirow-West die Ortsumgehung Mirow. Diese Umfahrung soll den die Ortslage Mirow erheblich belastenden Durchgangs- und Schwerlastverkehr um Mirow herumführen und die Verkehrssicherheit erhöhen. Das jetzt mit Planfeststellung zugelassene Bauvorhaben umfasst den Neubau der Bundesstraße 198 Ortsumgehung (OU) von Mirow, Abschnitt Süd, sowie den zugehörigen Kompensationsausgleich. Der Neubau dieses Abschnittes der Ortsumgehung beginnt südlich von Mirow in der Gemarkung Starsow an der Landesstraße 25, verläuft in Richtung Osten im Bereich der Starsowniederung, quert die Müritz-Havel-Wasser-Straße mit einem Bauwerk im Bereich Hohe Brücke und verläuft weiter in Richtung Osten mit höhengleicher Kreuzung der Kreisstraße MSE K 20, um von dort in Richtung Nordosten abzuschwenken bis zur Wiederanbindung an die B 198 in den Bestand im Bereich der Gemarkungen Mirow/Peetsch.

Die das Vorhaben ausgleichenden Kompensationsmaßnahmen sind sowohl in Trassennähe als auch innerhalb desselben Naturraums etwas weiter entfernt zum Eingriff geplant.

Das mit der Planung der Ortsumgehung befasste Straßenbauamt Neustrelitz hat beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr den Antrag auf Planfeststellung gestellt. Nach Durchführung eines umfangreichen Anhörungsverfahrens und der Planfeststellung, die mit dem Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss als Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens schließt, liegen ab Montag, 29. August 2022, bis Montag, 12. September 2022, im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte in Mirow sowohl der Planfeststellungsbeschluss als auch die planfestgestellten Unterlagen zur Einsicht aus. Zudem können die Unterlagen auf der Internetseite des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, der Seite der Stadt Waren und im UVP-Portal eingesehen werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

Informationen zum Planfeststellungsverfahren sind unter Planfeststellungsbeschlüsse – LS M-V (strassen-mv.de) zu finden.