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In Neubrandenburg kann im historischen Zollhaus im Friedländer Tor geheiratet werden.

Terminvergabe für Eheschließungen startet

Wer in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg im nächsten Jahr heiraten möchte, kann sich den 15. September 2020 vormerken. Ab diesem Datum können die Eheschließungstermine für 2021 gebucht werden. Am einfachsten ist dies über den Onlinetraukalender des Standesamtes möglich. https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Standesamt/Traukalender

In der Vier-Tore-Stadt kann im Historischen Zollhaus im Friedländer Tor inmitten der historischen Wallanlage geheiratet werden. Auf Wunsch der Verlobten kann die Eheschließung auch in der Neubrandenburger Konzertkirche, dem Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen, auf dem Fahrgastschiff „Mudder Schulten“ oder von Mai bis September auch im Tempel „Belvedere“ am Ufer des Tollensesees durchgeführt werden. Seit dem Jahr 2017 können sich Brautpaare im historischen Franziskanerkloster an ausgewählten Terminen das Ja-Wort geben.

Schulanmeldungen erfolgen nach Wohngebieten

Kinder, die im Zeitraum vom 1.Juli 2014 bis 30. Juni 2015 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 schulpflichtig. Die Anmeldung aller nach dem Gesetz schulpflichtig werdenden Kinder findet für alle Grundschulen und Privatschulen Neubrandenburgs in der Stadtverwaltung in der Lindenstraße 63 im Bürgerservice statt. Bei den Anmeldungen müssen die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus beachtet werden. Die Schulanmeldung erfolgt in diesem Jahr nach Wohngebieten.

21.9. bis 25.9.2020: Stadtgebiet West, Innenstadt, Katharinenviertel und Industrieviertel
28.9. bis 2.10.2020: Lindenberg, Vogelviertel, Reitbahnviertel und Datzeviertel
5.10. bis 9.10.2020: Stadtgebiet Süd und Stadtgebiet Ost.

Der Zugang zum Bürgerservice ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Aus diesem Grund wird der sprechzeitfreie Mittwoch von 8 bis 18 Uhr für Schulanmeldungen geöffnet. Ein Termin kann ausschließlich telefonisch unter 0395 5552591, 0395 5552214 oder 0395 5552494 vereinbart werden.

Die Möglichkeit der Schulanmeldung an den regulären Sprechtagen der jeweiligen Anmeldewoche besteht weiter. Die Optionen zur Terminvereinbarung an diesen Tagen sind der Homepage www.neubrandenburg.de zu entnehmen.

Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Bei der Schulanmeldung sind die gewünschte Grundschule und ein Zweitwunsch für die Beschulung anzugeben. Ein Anspruch auf Beschulung in einer bestimmten Grundschule besteht jedoch nicht. Die vorzeitige Einschulung eines Kindes oder Rückstellung vom Schulbesuch ist durch die Personensorgeberechtigten zu beantragen. Ein schriftlicher Antrag ist mitzubringen. Es ist zu berücksichtigen, dass Zurückstellungen vom Schulbesuch nur noch auf der Grundlage nachgewiesener medizinischer Indikationen erfolgen. Für Kinder, deren Einschulung in 2020 um ein Jahr zurückgestellt wurde, ist die Anmeldung zu aktualisieren.