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Die Kreisstadt Neubrandenburg übernimmt sich offensichtlich bei der Sportstättenförderung. Diese sei ins “Spannungsfeld der Haushaltskonsolidierung” geraten, geht aus der Einladung zu einer Pressekonferenz hervor, die das Rathaus heute verschickt hat. Danach habe die Verwaltung am 3. August die städtischen Sportvereine, die Fraktionen der Stadtvertretung und die Eigentümer von Sportstätten über eine Begrenzung der Sportstättenförderung für das Jahr 2017 informiert.

Neubrandenburger Sportvereine erhalten bislang auf Antrag für die Nutzung von Sportstätten im Stadtgebiet eine Förderung in Höhe von bis zu 98 Prozent der Kosten. Dafür werden jedes Jahr mehr als zwei Millionen Euro im Haushalt der Stadt zur Verfügung gestellt. Nach einer Auswertung des 1. Halbjahres und der entsprechenden Hochrechnung auf die zweite Hälfte zeichne sich die Gefahr ab, “dass bei unveränderter Ausreichung der Fördermittel der Haushaltsansatz 2017 überschritten und somit das Konsolidierungsziel der Stadt nicht erreicht wird”.

Die Neubrandenburger Stadtvertreter haben im November 2016 dem Haushaltssicherungskonzept zugestimmt. Damit wurde der Weg geebnet für den Abbau der städtischen Altschulden. Ausgangspunkt war ein Schuldenstand von rund 90 Millionen Euro. Bis 2027 soll diese Last abgetragen sein.

Innenminister Lorenz Caffier und Oberbürgermeister Silvio Witt hatten dann im April 2017 eine Konsolidierungsvereinbarung über eine Finanzspritze in Höhe von 27 Millionen Euro unterzeichnet. Die Stadt Neubrandenburg ist nach Schwerin die landesweit zweite überschuldete Kommune, die Geld aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes erhält. Bedingung ist die Einhaltung der Ziele des eigenen Haushaltssicherungskonzeptes.