Es ist an den Straßenrändern unübersehbar, und in dieser Woche hatten wir nun auch die Benachrichtigungskarten im Briefkasten: Noch gut drei Wochen bis zum
6. September, an dem die Bürger gute Chancen haben, das unpopuläre Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz des Landes zu kippen, das im Oktober vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Der Countdown läuft.
Im Zuge dieses Gesetzes war unter anderem Anfang Februar 2015 das Amtsgericht Neustrelitz zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Waren herabgestuft worden. Zu den Initiatoren des Volksentscheides gehört mit dem Rechtsanwalt Klaus Nicolai auch ein hier niedergelassener Jurist.
Es darf schon angekreuzt werden. Natürlich gibt es auch beim Volksentscheid die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen postalisch anzufordern und wieder zu verschicken. Wer die bei der Gemeindewahlbehörde persönlich abholt, kann gleich an Ort und Stelle abstimmen.
So ist beispielsweise das Briefabstimmungslokal im Neustrelitzer Rathaus vom kommenden Montag an bis zum 4. September zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Mittwoch, Donnerstag 8 bis 16.30 Uhr, Dienstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis
12 Uhr. Wo keine gesonderten Öffnungszeiten mitgeteilt werden, gelten die üblichen Sprechzeiten der Verwaltungen.
Inzwischen haben Amtsvorsteher, Bürgermeister, Kreistagspräsident und Landrat die Bürger aufgerufen, von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch zu machen. Zur Abstimmung steht ein eingebrachter Gesetzentwurf, mit dem die erfolgten Änderungen in der Gerichtsstruktur rückgängig gemacht werden. Für den Entwurf muss die Mehrheit der Abstimmenden votieren, mindestens aber ein Drittel der Stimmberechtigten. Dann bekäme auch Neustrelitz sein Amtsgericht zurück.