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Aufgrund einer sich stetig vergrößernden Population freilebender Hauskatzen im Amtsbereich Röbel-Müritz, im Amtsbereich Malchow sowie in der Stadt Waren (Müritz) macht der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dort von der in § 13 b Tierschutzgesetz verankerten Möglichkeit einer Festlegung von Gebieten mit Kennzeichnungs-, Registrierungs-, und Kastrationspflicht Gebrauch. Personen, die in den genannten Schutzgebieten eine fortpflanzungsfähige Katze haben, dürfen dieser keinen unkontrollierten, freien Auslauf gewähren. Wer seiner Katze unkontrollierten freien Auslauf gewährt, muss diese vorher kastrieren/sterilisieren lassen, fälschungssicher durch einen elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren lassen.

Wird eine fortpflanzungsfähige Katze im Schutzgebiet angetroffen, so kann der Halterin oder dem Halter von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, diese auf eigene Kosten durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt fortpflanzungsunfähig machen zu lassen. Ist ein Tier nicht registriert oder gekennzeichnet, und kann die Haltungsperson binnen fünf Tagen nicht ermittelt werden, so kann die Unfruchtbarmachung durch die zuständige Behörde angeordnet werden. Die Kosten dieser und aller damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen werden der Haltungsperson in Rechnung gestellt.

Die Verordnung tritt sofort in Kraft und ist zunächst auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt. Die Regeln zum Freigang der fortpflanzungsfähigen Katzen gelten ab Juni 2024. Es wird aber empfohlen bereits jetzt fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen unfruchtbar machen zu lassen.

Hintergrund

Insbesondere in den obengenannten Gebieten haben sich Katzenpopulationen entwickelt, die aufgrund der hohen Anzahl an mangelhaft versorgten Tieren zu Schmerzen, Schäden und Leiden beim Einzeltier führen. Diese Populationen aus freilebenden Katzen speisen sich aus entlaufenen, ausgesetzten und zurückgelassenen Hauskatzen und deren Nachkommen. Anders als Tiere wildlebender Arten gehören sie einer domestizierten Art an und sind nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst.

Die hohe Vermehrungsrate von vier bis fünf Jungtieren pro Wurf und Katze zweimal im Jahr führt dazu, dass viele freilebende Katzen ihr Leben unter schlechten Bedingungen führen müssen. Die Tierschutzvereine haben in Zusammenarbeit mit den Gemeinden in den letzten Jahren durch Kastrationsaktionen versucht, die Populationsdichte zu verringern. Die nahezu gleichbleibenden hohen Tierzahlen zeigen aber, dass der Erfolg dieser Maßnahmen nicht nachhaltig ist, solange nicht kastrierte, in einem Besitzverhältnis stehende Hauskatzen zuwandern und so die Fortpflanzungskette aufrechterhalten.

Zudem wird für den ungewollten Nachwuchs oftmals keine Verantwortung übernommen, sondern dieser stellt, sich selbst überlassen, den Ausgangspunkt für weitere Kolonien verwilderter Hauskatzen dar.Diese erfahren durch die mangelnde Versorgung häufig Schmerzen, Leiden und Schäden in erheblichem Ausmaß.

Der vollständige Text der Katzenschutzverordnung kann auf der Webseite der Kreisverwaltung (www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de) unter dem Punkt „Amtliche Bekanntmachungen“ abgerufen werden.