Schlagwörter
Mecklenburgische Seenplatte, Neubrandenburg, Verwaltung, Wohngeld

Aufgrund des anhaltend hohen Antragsaufkommens in der Wohngeldstelle der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg können Antragstellerinnen und Antragsteller ab sofort folgende telefonische Sprechzeiten nutzen:
Montag & Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 – 17:00 Uhr
Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der wohngeldberechtigten Person aufgeteilt. Unter folgendem Link sind die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung zu finden: https://www.neubrandenburg.de/wohngeld-online.
Die Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten kann sich aufgrund der Vielzahl von Anträgen derzeit um mehrere Wochen verlängern. Alle betroffenen Antragstellerinnen und Antragsteller werden um Verständnis gebeten.
Um das erhöhte Aufkommen der Wohngeldanträge seit Ende 2022 zu bewältigen, wurde die Zahl der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Neubrandenburg von ursprünglich acht im Jahr 2022 auf aktuell zwölf erhöht. Zudem sind die Mitarbeitenden des Einwohner-, Pass- und Meldewesens als sogenanntes Front-Office im Rahmen der Antragsannahme tätig. Darüber hinaus waren zwischenzeitig fünf Regierungsstaatssekretärsanwärter und -anwärterinnen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen ihrer Ausbildung in Neubrandenburg mit der Antragsbearbeitung befasst.
Im Vorfeld der Wohngeldreform hatten sich Kommunen wie die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg mehr Zeit zur Gewinnung und Ausbildung des benötigten Personals erbeten. Derzeit wird gemeinsam mit dem Land die Organisation von Qualifizierungsangeboten für neues Personal und die zügige Bereitstellung des digitalen Fachverfahrens vorangetrieben.