Am Dienstag, den 14. Januar, erwartet Bürgerinnen und Bürger von 15 bis 16.30 Uhr in Mirow im Familienzentrum, Peetscher Weg 1b, eine interessante Informationsveranstaltung. Der Bundestagsabgeordnete Johannes Arlt ist der Einladung des Familienzentrums gefolgt und beantwortet Fragen zur Wohngeld-Plus-Reform.
Der Amtsausschuss Mecklenburgische Kleinseenplatte hat auf seiner Sitzung zu Wochenbeginn mehrere wichtige Beschlüsse gefasst, darunter einstimmig zur interkommunalen Zusammenarbeit. Die Ämter Mecklenburgische Kleinseenplatte und Neustrelitz-Land betreiben ab dem 01.01.2024 eine gemeinsame Wohngeld-, Vergabe- und Bußgeldstelle.
Es gebe viele gute Gründe, mit anderen Kommunalverwaltungen zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu kooperieren, heißt es in einer Pressemitteilung. Dabei eigneten sich eine Reihe kommunaler Aufgaben, die gemeinsam deutlich schneller und durch Kompetenzbündelung qualitativ besser sowie effizienter erledigt werden können. Davon profitierten letztlich alle.
Bürgerfreundliche Verwaltung
So habe eine gemeinsame Wohngeldstelle ganz klar die Wohngeldempfänger/innen im Blick. Dem Wohngeldanspruch liege eine Bedürftigkeit zugrunde, d. h. den Wohngeldempfänger/innen sei schnellstmöglich finanzielle Unterstützung zu gewähren, damit sie ihre grundlegenden Bedürfnisse erfüllen können. Dieses Schnellstmöglichkeitsgebot sei Selbstverständnis einer Leistungsverwaltung und Leitbild einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Es müsse somit unabhängig von Krankheits- und Urlaubsausfällen der /des Bearbeitenden sein. Dies gelinge nur mithilfe einer gemeinsamen Wohngeldstelle, die entsprechend personell und fachlich ausgestattet ist. Die Wohngeldstelle wird im Amt Neustrelitz-Land verortet. Gleichwohl wird es im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte den Service zur Antragsausgabe und -annahme und zu Ausfüllhilfen geben.
Die Vorteile für eine gemeinsame Vergabestelle lägen insbesondere in der neutralen und einheitlichen Bearbeitung, der Korruptionsprävention und der rechtssicheren Abwicklung von Vergabeverfahren. Die gemeinsame Vergabestelle wird organisatorisch im Amt Neustrelitz-Land; die gemeinsame Bußgeldstelle im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte eingeordnet.
Es gebe jedoch weitere gewichtige Gründe für die interkommunale Zusammenarbeit, denn die demographische Entwicklung und der Führungskräftemangel, die knappen finanziellen Ressourcen, die Digitalisierung der Verwaltung, der stetige Zuwachs an Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis sowie die gestiegenen Erwartungen der Bürger und Unternehmen an Art und Qualität kommunaler Leistungen stellten immer größere Anforderungen an Kommunen.
Aufgrund des anhaltend hohen Antragsaufkommens in der Wohngeldstelle der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg können Antragstellerinnen und Antragsteller ab sofort folgende telefonische Sprechzeiten nutzen:
Montag & Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 – 17:00 Uhr
Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der wohngeldberechtigten Person aufgeteilt. Unter folgendem Link sind die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung zu finden: https://www.neubrandenburg.de/wohngeld-online.
Die Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten kann sich aufgrund der Vielzahl von Anträgen derzeit um mehrere Wochen verlängern. Alle betroffenen Antragstellerinnen und Antragsteller werden um Verständnis gebeten.
In der Wohngeldstelle der Stadt Neustrelitz ist nach der Einführung des neuen Wohngeldgesetzes die Zahl der Anträge seit Herbst 2022 sehr stark angestiegen. Momentan beträgt die Anzahl an Anträgen pro Woche mehr als das Dreifache gegenüber den Vergleichswochen des Vorjahres. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen außerdem viele Nachfragen, ob Wohngeld zustehen könnte, und es werden Formulare abgefordert. Die Stadt Neustrelitz hat im Bereich Wohngeld eine zusätzliche Stelle geschaffen. Die Fachkraft ist jedoch erst im April verfügbar.
Damit die Anträge der Bürgerinnen und Bürger zügig und effektiv bearbeitet werden können, werden die Öffnungszeiten der Wohngeldstelle ab dem 6. Februar verändert. Sie ist dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr und donnerstags von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Die Sprechzeit am Freitag entfällt bis auf Weiteres. Die Antragsteller werden um Verständnis für diese Regelung gebeten.