Schlagwörter
Bußgeld, Interkommujale Zusammenarbeit, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Neustrelitz-Land, Vergabe, Verwaltung, Wohngeld

Der Amtsausschuss Mecklenburgische Kleinseenplatte hat auf seiner Sitzung zu Wochenbeginn mehrere wichtige Beschlüsse gefasst, darunter einstimmig zur interkommunalen Zusammenarbeit. Die Ämter Mecklenburgische Kleinseenplatte und Neustrelitz-Land betreiben ab dem 01.01.2024 eine gemeinsame Wohngeld-, Vergabe- und Bußgeldstelle.
Es gebe viele gute Gründe, mit anderen Kommunalverwaltungen zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu kooperieren, heißt es in einer Pressemitteilung. Dabei eigneten sich eine Reihe kommunaler Aufgaben, die gemeinsam deutlich schneller und durch Kompetenzbündelung qualitativ besser sowie effizienter erledigt werden können. Davon profitierten letztlich alle.
Bürgerfreundliche Verwaltung
So habe eine gemeinsame Wohngeldstelle ganz klar die Wohngeldempfänger/innen im Blick. Dem Wohngeldanspruch liege eine Bedürftigkeit zugrunde, d. h. den Wohngeldempfänger/innen sei schnellstmöglich finanzielle Unterstützung zu gewähren, damit sie ihre grundlegenden Bedürfnisse erfüllen können. Dieses Schnellstmöglichkeitsgebot sei Selbstverständnis einer Leistungsverwaltung und Leitbild einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Es müsse somit unabhängig von Krankheits- und Urlaubsausfällen der /des Bearbeitenden sein. Dies gelinge nur mithilfe einer gemeinsamen Wohngeldstelle, die entsprechend personell und fachlich ausgestattet ist. Die Wohngeldstelle wird im Amt Neustrelitz-Land verortet. Gleichwohl wird es im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte den Service zur Antragsausgabe und -annahme und zu Ausfüllhilfen geben.
Die Vorteile für eine gemeinsame Vergabestelle lägen insbesondere in der neutralen und einheitlichen Bearbeitung, der Korruptionsprävention und der rechtssicheren Abwicklung von Vergabeverfahren. Die gemeinsame Vergabestelle wird organisatorisch im Amt Neustrelitz-Land; die gemeinsame Bußgeldstelle im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte eingeordnet.
Es gebe jedoch weitere gewichtige Gründe für die interkommunale Zusammenarbeit, denn die demographische Entwicklung und der Führungskräftemangel, die knappen finanziellen Ressourcen, die Digitalisierung der Verwaltung, der stetige Zuwachs an Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis sowie die gestiegenen Erwartungen der Bürger und Unternehmen an Art und Qualität kommunaler Leistungen stellten immer größere Anforderungen an Kommunen.
Weiterlesen