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Die Hausbrücke bei Ahrensberg über die Havel.

Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin sowie der Bund, vertreten durch die Generaldirektion der Wasserstraßen und Schifffahrt, haben ein Eckpunktepapier verabschiedet, in dem sie sich zu einer engen Zusammenarbeit bei der Flussgebietsbewirtschaftung der Oberen Havel bekennen.

Gemeinsam entwickeln die Beteiligten Bewirtschaf­tungs­grundsätze wie Wasserstandsziele und die Priorisierung von Wassernutzungen. Es wird eine Daten- und Wissensbasis aufgebaut, welche unter anderem Angaben zu relevanten Wasserentnahmen und –einleitungen sowie Pegelständen und Durchflüssen zur Steuerung der Stauhaltungen und Schleusen umfasst. Zudem werden Anforderungen sowie die Ausgestaltung und Form der künftigen Zusammenarbeit konkretisiert. Hierbei werden die Vertragspartner durch die Bundes­anstalt für Gewässerkunde fachlich unterstützt.

Die wasserwirtschaftliche Situation der Oberen Havel ist in Trockenzeiten angespannt. Insbesondere bei langandauernden Niedrigwasserperioden wie zuletzt in den Jahren 2018 – 2020 wirkt sich das geringe Wasserdargebot negativ auf die Gewässerökologie, Schifffahrt oder Trinkwasserversorgung aus. Zukünftig werden sich durch den Rückgang des Wasserdargebots und eines erhöhten Wasserbedarfs z. B. für die Trinkwasserversorgung und Landwirtschaft infolge klimatischer Veränderungen erhöhte Anforderungen an die Flussgebietsbewirtschaftung der Oberen Havel ergeben.

Eine abgestimmte Bewirtschaftung über Ländergrenzen hinweg ist notwendig, um den bestehenden und künftigen Wasserbedarf zu sichern. Die vereinbarte engere Kommunikation und Zusammenarbeit soll im Einzugsgebiet der Oberen Havel bereits ab 2022 für eine abgestimmte Bewirtschaftung der Gewässer insbesondere im Hinblick auf Niedrigwasser- und Hochwassersituationen genutzt werden.