Michael Seliga hat zum Strelitzienfest am 16. Mai eine tolle Idee. Die rührige Neustrelitzer Händlerin will gegen 16.30 Uhr für etwa eine halbe Stunde fünf Kunden*innen ihres Second Hand Shops „Zweiter Blick“ modeln lassen. Die sollen in den Schaufenstern des schicken neuen Ladens in der Strelitzer Straße 37 bei entsprechendem Licht und natürlich Musik ihre Lieblingsteile vorstellen, die sie im „Zweiten Blick“ zuvor erworben haben. Das Publikum draußen auf dem Bürgersteig ist die Jury, und die drei besten Outfits werden dann mit je einem Gutschein prämiert.
Die Neubrandenburger Stadtwerke warnen vor Betrügern, die aktuell gezielt Kabelfernseh-Kunden unter Druck setzen. Konkret wurde unter anderem gemeldet, dass auf dem Datzeberg eine Frau unterwegs ist, die sich als Mitarbeiterin eines großen Telekommunikationsanbieters ausgibt. Sie behauptet gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern, neu.sw würde das Kabelfernsehnetz abschalten, und versucht im Anschluss, einen Vertragsabschluss zu erzwingen.
Die Neustrelitzer Stadtwerke warnen vor unseriös agierenden Internetanbietern und Energieunternehmen. „Mit Falschaussagen über unser Glasfasernetz STRELIX wird an der Haustür versucht, unsere Kundinnen und Kunden vom Abschluss eines neuen Vertrages zu überzeugen. Die Stadtwerke Neustrelitz verweisen in diesem Zusammenhang noch einmal auf ihr sehr gut funktionierendes STRELIX-Netz, dass derzeit in den Ortsteilen immer weiter ausgebaut wird. Wir freuen uns über jeden neuen Kunden“, heißt es. Aus diesem Grund wird davon abgeraten sich auf die dubiosen Vertragsangebote einzulassen.
Mehrere Stadtwerke-Kunden haben zudem über Anrufer berichtet, die sich als Mitarbeiter von Energieunternehmen oder Energieberater vorstellen und Strom zu günstigen Tarifen anbieten. Diese Anrufer agieren teilweise mit Daten der Stadtwerke-Kunden und geben sich durchaus auch als deren Mitarbeiter aus. Nach einem Anruf werden die Kunden gebeten, einen vermeintlichen Energievertrag übers Mobiltelefon zu bestätigen. Die Stadtwerke mahnen zur Vorsicht bei solchen Anrufen und im Umgang mit etwaigen Links oder E-Mails.
Die Stadtwerke Neustrelitz weisen erneut darauf hin, dass seriöse Verträge über Strombelieferungen oder Internetverträge grundsätzlich nicht telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen werden. Sensible Kunden-Daten werden ebenfalls nie per Telefon oder an der Haustür abgefragt. „Unsere Kunden werden mit Anschreiben über mögliche Vertragsänderungen und Tarife informiert und können sich bei zuvor vereinbarten Kundenbesuchen immer ausweisen.“
Die Neubrandenburger Stadtwerke reinigen in den kommenden Wochen wieder turnusmäßig Teile ihres Trinkwassernetzes. Dafür müssen die Rohre gespült werden. Vom 5. bis 16. Juni 2023 kommt es deshalb in mehreren Abschnitten des Versorgungsgebietes zu Unterbrechungen der Trinkwasserversorgung und zu Druckschwankungen.
Davon betroffenen sind in diesem Jahr rund 1 100 Haushalte und Unternehmen in Neubrandenburg in den Stadtgebieten Innenstadt, Carlshöhe, Küssow, Brodaer „An der Weitiner Straße“ und Gewerbegebiet Fritscheshof. Eine genaue Auflistung der Termine findet sich am Ende dieser Meldung. Alle betroffenen Haushalte werden über Aushänge oder Handzettel jeweils einige Tage im Vorfeld informiert.
Das Biomasseheizkraftwerk in Neustrelitz – von hier kommt die Fernwärme für die Stadt. Foto: Stadtwerke Neustrelitz
Die Stadtwerke Neustrelitz setzen derzeit die von der Bundesregierung beschlossenen Energiepreisbremsen um. „Als Energieversorger sind wir bestrebt, unsere Kunden zu entlasten. Allerdings stellt uns dies auch vor große Herausforderungen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die technische Umsetzung sei mit einem erheblichen Programmieraufwand verbunden. Aus diesem Grund werden die Stadtwerke Neustrelitz die Abschläge nicht wie vorgesehen am Mittwoch (15. März) einziehen, sondern eine Woche später am 22. März. Das betrifft alle Kunden, auch jene, „die aufgrund unserer umsichtigen Beschaffungsstrategie nicht unter die Deckelung der Bundesregierung fallen“.
Anliegen sei es, die Fehlerquote bei den Neuberechnungen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die Kunden finanziell nicht unnötig zu belasten. Die Stadtwerke abschließend: „Wir können garantieren, dass alle Kunden der Stadtwerke Neustrelitz die ihnen zustehenden Entlastungen in voller Höhe erhalten.“
Erneut müssen die Neustrelitzer Stadtwerke vor dubiosen Zählerablesern warnen. In den vergangenen Tagen war eine junge Frau im Stadtgebiet unterwegs, die sich unter dem Vorwand Zähler ablesen zu wollen, versucht hat, Zugang in Wohnungen zu verschaffen. Derzeit sind jedoch keine Mitarbeiter der Stadtwerke Neustrelitz unterwegs, um Zählerstände zu erfassen. „Unsere Mitarbeiter können sich ausweisen und machen keine Haustürgeschäfte. Die Stadtwerke warnen ihre Kunden davor Daten herauszugeben“, so das Unternehmen.
Erst in der vergangenen Woche haben die Neustrelitzer Stadtwerke vor unseriös agierenden Energieunternehmen gewarnt (Strelitzius berichtete). Mit gefälschten SMS und Anrufen arbeiten Betrüger ebenfalls in der Residenzstadt. Mehrere Kunden hatten über Anrufer berichtet, die sich als Mitarbeiter von Energieunternehmen vorstellen und Strom zu günstigen Tarifen anbieten. Die Stadtwerke mahnen nach wie vor zur Vorsicht bei solchen Anrufen und im Umgang mit etwaigen Links oder E-Mails.
Sämtliche Jahresabrechnungen 2022 sind inzwischen an die Kundinnen und Kunden in und um Neustrelitz verschickt worden. Aufgrund dessen, dass die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme (siehe Außenspalte hier „TV bei Strelitzius)“ zunächst noch nicht berücksichtigt wurden, bekommen Kunden der Neustrelitzer Stadtwerke, die unter den Energiepreisdeckel fallen, vor dem 1. März ein weiteres gesondertes Schreiben, mit dem sie über den dann gültigen niedrigeren Abschlag informiert werden. Außerdem werden die Monate Januar und Februar dann verrechnet. Wichtig: Dafür wird es keine gesonderten Zählerablesungen geben.
Ab März greifen die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. Die Neubrandenburger Stadtwerke bereiten dafür aktuell rund 60 000 Informationsschreiben vor. Alle Kundinnen und Kunden, die von den Preisbremsen profitieren, erhalten bis Anfang März Post. Darin werden unter anderem die konkreten Entlastungsbeträge mitgeteilt sowie die neuen – reduzierten – Abschläge. Für jedes Medium gibt es ein separates Schreiben.
Die Neustrelitzer Stadtwerke warnen vor unseriös agierenden Energieunternehmen. Mit gefälschten SMS und Anrufen arbeiten Betrüger derzeit in der Residenzstadt. Mehrere Kunden haben über Anrufer berichtet, die sich als Mitarbeiter von Energieunternehmen vorstellen und Strom zu günstigen Tarifen anbieten. Diese Anrufer agieren teilweise mit Daten der Stadtwerke-Kunden und geben sich durchaus auch als deren Mitarbeiter aus. Nach einem Anruf werden die Kunden gebeten, einen vermeintlichen Energievertrag übers Mobiltelefon zu bestätigen. Die Stadtwerke mahnen zur Vorsicht bei solchen Anrufen und im Umgang mit etwaigen Links oder E-Mails.
In den kommenden Tagen werden mehr als 20.000 Jahresverbrauchsabrechnungen an die Kunden der Neustrelitzer Stadtwerke verschickt. In diesem Jahr sind die Rechnungen umfangreicher als in den Vorjahren. Neben den Beträgen für die einzelnen Dienstleistungen für Strom, Wasser, Fernwärme und Gas werden die schon gezahlten Abschläge und das mögliche Guthaben bzw. mögliche Nachzahlungen ausgewiesen. Neu ist, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen aufgrund der Energiekrise berücksichtigt werden. Dazu gehören:
Die Senkung der Umsatzsteuer
Die Senkung der Umsatzsteuer von Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent geben die Stadtwerke Neustrelitz eins zu eins an ihre Kunden weiter. Rückwirkend zum 1. Oktober wird die Umsatzsteuersenkung in der Jahresrechnung abgerechnet.
Der Wegfall der EEG-Umlage
EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Bisher wurde damit die Förderung von regenerativen Energien finanziert. Um die Stromkunden von den zuletzt stark steigenden Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung den Wegfall dieser Umlage beschlossen. Zum 1. Juli haben die Stadtwerke Neustrelitz als Versorger diese Entlastung in voller Höhe an ihre Kunden weitergeben.
Die Soforthilfen für Wärme und Gas
Die berechtigten Fernwärme- und Gaskunden sind befreit von der Abschlagszahlung für Dezember 2022. Bei möglichen Abweichungen vom Endbetrag wird diese in der Jahresrechnung berücksichtigt.