Schlagwörter
Abfall, Bürger, Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte, Verwaltung
Ob Farben, Altöl, Säuren oder Medikamente – bisher konnten Bürgerinnen und Bürger in der Mecklenburgischen Seenplatte diese Schadstoffe lediglich zweimal jährlich über die mobile Sammlung entsorgen. Ab dem Frühjahr wird die Annahme von gefährlichen Stoffen im Landkreis jedoch neu geregelt: Zu bestimmten Terminen können Schadstoffe nun in haushaltüblichen Mengen an festgelegten Sammelstellen, an Kleinanlieferstellen der Umschlagstationen und an den Wertstoffhöfen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte kostenlos abgegeben werden.
Angenommen werden gefährliche Abfälle aus Haushalten sowie in haushaltüblichen Mengen auch von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Die Menge je Annahme darf dabei ein Volumen von 30 Litern bzw. ein Gewicht von 20 Kilogramm nicht überschreiten.
Am Wertstoffhof Neubrandenburg dürfen Schadstoffe jeden Montag und Freitag zwischen 10 und 17 Uhr (ausgenommen an Feiertagen) abgegeben werden.
In der Fläche stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2022 jeweils samstags zwischen 9 und 13 Uhr folgende Termine für die Abgabe von gefährlichen Stoffen zur Verfügung:
Wertstoffhof/Umschlagstation Termin
Kleinanlieferbereich der AWA Rosenow 5.3.
Kleinanlieferbereich der Umschlagstation Neustrelitz 12.3.
Kleinanlieferbereich der Umschlagstation Demmin 19.3.
Wertstoffhof Woldegk 26.3.
Wertstoffhof Waren 2.4.
Wertstoffhof Neubrandenburg 28.5.
Wertstoffhof Friedland 11.6.
Wertstoffhof Mirow 25.6.
Wertstoffhof Malchin 9.7.
Wertstoffhof Malchow 16.7.
Wertstoffhof Altentreptow 8.10.
Wertstoffhof Feldberg 15.10.
Wertstoffhof Penzlin 5.11.
Wertstoffhof Röbel 12.11.
Alle weiteren Termine werden gesondert bekanntgegeben. Die Adressen der Wertstoffhöfe und Kleinanlieferanlagen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Nachweise über die umweltgerechte Entsorgung werden am Schadstoffmobil nicht ausgestellt.