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Über mehrere Tage hinweg ist es Betrügern am Telefon gelungen, von einer 57-jährigen Neubrandenburgerin mehrere tausend Euro zu erlangen. Die Betrüger nutzten dazu die sogenannte Gewinnspielmasche.

Bereits am 12. Dezember erhielt die Anzeigende einen Anruf, in welchem ihr
mitgeteilt wurde, dass sie 100 000 Euro gewonnen habe. Dazu müsse sie
Notarkosten begleichen. Die 57-Jährige nahm eine Überweisung von
knapp 200 Euro vor. Nachdem sie den Betrügern mitgeteilt hatte, dass
sie das Geld überwiesen habe, stellten diese nun eine Forderung über
1000 Euro, welche angeblich für das Finanzamt bestimmt seien. Dieses
Geld transferierte die Geschädigte per Western Union.

Nach weiteren Telefonaten mit unterschiedlichen Betrügern überwies die Frau weitere 2300 Euro, da ansonsten der Gewinn nicht ausgezahlt werden könne. Doch auch das reichte den Betrügern nicht. Es gab erneut „Schwierigkeiten
mit der Gewinnüberweisung“, und die Anzeigende wurde aufgefordert, nun
2800 Euro zu überweisen. Doch dieses Geld hatte sie nicht.

Neue Masche zieht bei Geschädigter

Daher wichen die Betrüger von der bisherigen Masche ab und boten der Frau
an, den Betrag auf ihr Konto zu überweisen, sodass sie es auf das
gewünschte Konto transferieren könne. Die 57-Jährige willigte ein, und
tatsächlich wurden 2800 Euro auf ihr Konto eingezahlt, welche sie
abhob und per Western Union dem Empfänger überwies. Die Betrüger
verlangten jedoch noch eine weitere Überweisung, da es nun Probleme
mit dem Finanzamt gebe. Auf den erneuten Widerspruch der Frau, dass
sie kein Geld mehr habe, folgte die frohe Botschaft, dass man ihr
erneut helfen wolle. Auf das Konto der Geschädigten gingen diesmal 3600 Euro
ein, welche sie abhob und überweisen wollte.

Doch dazu kam es nicht, denn sie berichtete einem Nachbarn von dem angeblichen Gewinn, welcher sofort den Verdacht des Betruges hegte. Daher erstattete die Frau Anzeige. Die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg hat die Ermittlungen wegen Betruges und Geldwäsche übernommen. Die Geschädigte verlor in der Hoffnung auf einen Gewinn 3500 Euro. Und auch das Geld, welches sie überwiesen bekam, wird sie nicht behalten dürfen. Als sogenannter Tatertrag wird die Summe eingezogen.