Schlagwörter
Auszeichnung, Jugend, Kinder, Kultur, Mecklenburg-Strelitz, Neustrelitz, Schulen

Acht Jugendkunstschulen im Land, darunter die Neustrelitzer Einrichtung, dürfen künftig den Zusatz „staatlich anerkannt“ in ihrem Namen tragen. Die staatliche Anerkennung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal und belegt, dass die ausgezeichneten Jugendkunstschulen bestimmte Standards erfüllen.
„Jugendkunstschulen eröffnen mit ihren vielfältigen Angeboten Kindern und Jugendliche die Möglichkeit, ihre Kreativität auszuprobieren und sich mit den vielfältigen Formen der Kunst auseinanderzusetzen. Damit übernehmen Jugendkunstschulen einen wichtigen Teil der außerschulischen künstlerischen Bildung. Sie sind Orte, wo die Kinder zusammenkommen und Kunst und Kultur gemeinsam entdecken und erleben. Sie bilden so einen Grundstein für den künstlerischen Nachwuchs im Land“, betont Kulturministerin Bettina Martin. „Mit dem Titel `Staatlich anerkannte Jugendkunstschule´ verleihen wir ein Qualitätssiegel, mit dem sich Schulen gegenüber anderen Angeboten abheben können. Zugleich ist das Prädikat Voraussetzung für eine finanzielle Kulturförderung durch das Land.“
Welche Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung erfüllt sein müssen, regelt die Musik- und Jugendkunstschulanerkennungsverordnung. Unter anderem müssen die Jugendkunstschulen einem gemeinnützigen Zweck dienen, ein kontinuierliches, künstlerisch-kreatives Bildungsangebot in Form von Kursen und anderen Formaten in mindestens drei Sparten anbieten und über Räumlichkeiten verfügen, die den fachspezifischen und pädagogisch-künstlerischen Ansprüchen entsprechen. Ebenso gibt es Vorgaben an die Befähigung der Lehrkräfte und der Einrichtungsleitung.
Das Prädikat gilt für fünf Jahre. Danach kann die Auszeichnung erneut beantragt werden.