Schlagwörter

, ,

In der Auseinandersetzung um die Badestege in den Neustrelitzer Ortsteilen Fürstensee und Klein Trebbow zwischen Stadtvertretung und Bürgermeister, über die hier im Blog mehrfach berichtet wurde, hat das Verwaltungsgericht Greifswald mit Urteil vom 11. Januar 2022 der mit Einverständnis der Abgeordneten eingereichten Klage von Stadtpräsident Ernst-August von der Wense entsprochen. Bürgermeister Andreas Grund hatte einen Beschluss der Stadtvertretung beanstandet, mit dem er beauftragt wurde, die Stege überprüfen, eventuelle Schäden unverzüglich beseitigen und durch Ausschilderung klarstellen zu lassen, dass es sich um unbewachte Badestellen handelt.

Zu einer Einigung war es im Weiteren nicht gekommen. Das Gericht hat nun festgestellt, dass der Beschluss der Stadtvertretung nicht rechtswidrig ist. Weil es sich um eine wichtige Angelegenheit der Stadt handelt, habe die Stadtvertretung ihre Kompetenzen nicht überschritten, wie vom Stadtoberhaupt moniert. Grund hatte geltend gemacht, dass es sich um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, sowie Verkehrssicherungs-, Aufsichts- sowie Haftpflichten angeführt, die gegen die Badestege sprechen.

Der Beschluss der Verwaltungsrichter ist wirksam, wenn nicht von Seiten des Bürgermeisters innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Urteils Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt wird.