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Nach gut zwei Jahren und achtmaligen Treffen der Arbeitsgruppe Useriner See ist es geschafft: Die Unterschriften unter dem gemeinsamen Ergebnisprotokoll zur Nutzung und Bewirtschaftung des Useriner Sees belegen das gemeinsame Interesse, eine verbesserte Perspektive für den im Müritz-Nationalpark gelegenen See zu erzielen. Die Gemeinde Userin, die Useriner-See- und -Steg-Initiativen, die beteiligten Vereine und Bürger sowie das Nationalparkamt Müritz sind sich sicher, dass die im Ergebnisprotokoll enthaltenen Maßnahmen zum Schutz und zur Nutzung des Sees nach den zahlreichen Abstimmungsrunden mit guten Vorsätzen umgesetzt werden, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Der Useriner See liegt im Müritz-Nationalpark. Es gelten daher die Regeln der Nationalparkverordnung. Das bedeutet, dass diesem Gebiet Raum und Zeit für eine natürliche Entwicklung ermöglicht wird. Wirtschaftliche Nutzung und Regulierung durch menschliche Eingriffe sind weitgehend ausgeschlossen. Der Useriner See mit angrenzender Besiedlung besitzt aber traditionell und geographisch begründet eine erhebliche Bedeutung für die Erholung. Während auf den meisten Seen im Nationalpark das Schutzziel Vorrang hat, ist hier die Erholungsnutzung in abgewogener Form möglich. Die jetzt gemeinsam entwickelte Allgemeinverfügung 2018 (siehe Anhang) berücksichtigt die Ansprüche von Schutz und Nutzung in einer Liste von Regeln für die Befahrung mit Booten inklusive Ein- und Aussetzstellen, Angelnutzung und ausgewiesenen Badestellen.

Generell ist nur die Nutzung muskelgetriebener Wasserfahrzeuge bis max. 7 Meter Länge sowie windgetriebener Wasserfahrzeuge mit einer Segelfläche bis max. 20 Quadratmeter auf dem Useriner See erlaubt. Die Nutzung von Motoren ist, ebenso wie auf allen anderen Gewässern im Nationalpark, verboten. Die Zahl von 30 Segelbooten, die gleichzeitig auf dem See sind, sollte nicht überschritten werden. Die Nordspitze des Sees wird für jegliches Befahren ganzjährig gesperrt. Gelbe Bojen werden in Zukunft diesen Gewässerbereich kennzeichnen, der für Wasservögel und weitere Pflanzen und Tiere geschützt wird.

Kompromisslösungen für Stege gefunden

Drei Badestellen sind auf der Karte in der neuen Allgemeinverfügung ausgezeichnet: in Userin (Ostufer), Useriner Mühle (Südufer) und am Campingplatz (Westufer). Die Unterhaltung inklusive Müll- und Toilettenmanagement obliegt der Gemeinde Userin bzw. dem Campingplatz.

Das Angeln ist nur mit gültiger Angelkarte gestattet. Es darf vom Boot aus, von den bestehenden baulichen Anlagen und den offenen Uferstellen in den Ortslagen Userin und Useriner Mühle sowie des Campingplatzes aus geangelt werden. Für die strittigen Stege wurden Kompromisslösungen gefunden.

Bürgermeister rechnet nicht mit Widerspruch

Mit diesen Bestimmungen in der vorgelegten Allgemeinverfügung mündet nicht nur ein zweijähriger Prozess der Arbeitsgruppe Useriner See in einen erfolgreichen Abschluss, sondern auch ein zwölfjähriges Ringen um Schutz und Nutzung des Sees (Strelitzius berichtete). „Ich glaube nicht, dass es gegen die Verfügung Widersprüche geben wird. Es waren ja alle mit einbezogen“, sagte Axel Malonek, Bürgermeister der Gemeinde Userin. Und auch Dr. Sven Rannow vom Nationalparkamt Müritz ist zufrieden: „Wir haben während der zweijährigen Verhandlungen unter anderem eine gemeinsame Erfassung der Wasservögel auf dem Useriner See durchgeführt. Dabei haben uns Useriner Bürger und Bürgerinnen geholfen und gezeigt, dass ein großes Interesse an der schützenswerte Tier- und Pflanzenwelt besteht.“ Eine umfangreiche Untersuchung der Wasserqualität wurde 2018 in Auftrag gegeben, Ergebnisse werden Anfang 2019 erwartet.

Allgemeinverfügung_Useriner See_mit Karte