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Post aus dem Landratsamt erhalten in diesen Wochen Mieter und Vermieter im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie werden darin um Hilfe bei einer Datenerfassung gebeten. Auf einem Fragebogen sind Angaben zur Wohnungsgröße und zur Miete einzutragen, die sie zahlen bzw. einnehmen. Es werden keine personenbezogenen Daten gesammelt. Lediglich Angaben zur Wohnung werden benötigt.
Der Fragebogen ist einfach auszufüllen und kann per Post geschickt werden. Noch schneller geht es, den im Brief angegebenen Internetzugang zu dem Formular zu nutzen und es elektronisch zu senden. „Wir brauchen diese Daten, um den aktuellen Mietspiegel erstellen zu können“, sagt Margit Juhnke, Leiterin des Sozialamtes vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Die Frage „Wie viel darf eine Mietwohnung kosten?“ ist immer dann wichtig, wenn der Landkreis Mieten im Rahmen von Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung nach dem SGB XII, die so genannte Sozialhilfe, bezahlt. „Ich hoffe, dass uns möglichst viele Mieter und Vermieter bei dieser anonymen Erfassung unterstützen, denn nur so können wir eine reale Übersicht über die Miethöhen in unseren Landkreis bekommen“, betont Margit Juhnke.