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Antrag, Bürgerentscheid, Linke, Mecklenburg-Strelitz, Neustrelitz, Schlossturm, Stadtvertretung
In den vergangenen zwei Sitzungen der Neustrelitzer Stadtvertretung wurde ein Antrag zur Errichtung des Schlossturms intensiv diskutiert. Aufgrund formaler Mängel wurde durch den Bürgermeister Widerspruch eingelegt und es bleibt nur noch der Klageweg (Strelitzius berichtete). Nun zeigte die intensive Diskussion, dass zum Thema keineswegs Einigkeit herrscht – unter anderem aus historischen Gründen und einer erheblichen Finanzierungslücke.
Wie bereits in der vergangenen Sitzung angekündigt, hat nun die LINKE Stadtfraktion einen Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheids in die aktuelle Sitzung am morgigen Donnerstag eingebracht. Die Fragestellung lautet konkret: Soll der Schlossturm nach historischem Vorbild wieder errichtet werden, um dort eine Ausstellung zur Demokratiegeschichte zu präsentieren?
Als Hauptgründe für diesen Schritt nennt Thomas Fiß für die Fraktion das Ziel, eine demokratische Legitimation durch die Neustrelitzerinnen und Neustrelitzer einzuholen und dies auch vor dem Hintergrund der Folgekosten zu betrachten. „Angesichts von allgemeinen Finanzierungslücken in Bereichen wie Bildung, Soziales und Digitalisierung ist den Menschen ein solches Prestigeprojekt schwer vermittelbar, zumal eine millionenschwere Deckungslücke besteht“ fasst Fiß die Probleme zusammen.
Fördermittelzusagen reichen nicht aus
Eine frühere Kostenermittlung wies ca. sieben Millionen Euro Investitionskosten aus. Fördermittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro konnten eingeworben werden und stehen vom Bund und Land MV zur Verfügung. Diese Fördermittelzusagen reichen aber bei weitem nicht aus. Unter anderem haben sich die Rahmenbedingungen gravierend geändert, wie beispielsweise gestiegene Baukosten, die aktuell wahrscheinlich mindestens um die zwei Millionen Euro betragen. Diese Summe müsste zusätzlich aus dem Neustrelitzer Haushalt kommen. Unklar sei auch noch, ob ein 53 Meter hoher Turm mit einer Grundfläche von 8 mal 8 Metern überhaupt sicher errichtet werden kann, so Fiß. Weiterhin sei auch die zukünftige Bewirtschaftung und deren Finanzierung nicht geklärt (geschätzt auf ca. 250.000 Euro jährlich). Ob diese Bau- und Folgekosten für ein neu zu errichtendes Projekt den zukünftigen Generationen aufzubürden sind, müsse geklärt werden.
Zusätzlich solle durch den Bürgerentscheid die zukünftige Nutzung festgelegt werden: schließlich könne es kaum eine bessere Legitimation eines „Leuchtturms der Demokratie“ geben, als einen Bürgerentscheid. Bislang gebe es einige Nutzungsideen, wovon der Vorschlag, den Turm als Ort der Demokratiegeschichte zu errichten am weitesten fortgeschritten ist.

Guter Beitrag von den Linken!
Genau die richtige Herangehensweise! Bei einer so weitreichenden Entscheidung sollten die Neustrelitzer Bürger unbedingt mit einbezogen werden.
Viel Erfolg und viele Grüße, Jacqueline Koch
Die Bürger werden seit der ersten Schlossbergkonferenz 2018 mit in das Projekt einbezogen.
Zum Bürgerentscheid:
Grundsätzlich sind Bürgerentscheide in der Lage, Themen auf die politische Agenda zu setzen oder korrigierend auf bereits getroffene Entscheidungen einzuwirken. Bürgerentscheide sind verbindlich und wirken wie Beschlüsse der Gemeindevertretung. Der Beschluss zur Nutzung vom Schlossturm wurde bereits zwei Mal von der Stadtvertretung gefasst. Damit ist der Sinn vom Bürgerentscheid erfüllt, außer es soll eine Korrektur dieses Beschlusses gebe.
Auch wenn der Entscheid sich für den Turm ausspricht, wird der Bürgermeister das Kostenargument aufrecht erhalten. Somit ist nicht gewonnen, außer der Schlossturm soll über diesen Weg abgewählt werden.
Zur Finanzierungslücke:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert 2024 national bedeutende Projekte des Städtebaus. Hierfür sind 50 Mio. Euro im Bundeshaushalt eingestellt. Mit dem diesjährigen Projektaufruf werden insbesondere solche Projekte adressiert, die die Demokratiegeschichte in Deutschland erfahrbar machen, für künftige Generationen erhalten und die Demokratiebildung fördern. Das trifft für den Leuchtturm für Demokratie zu.
Gemäß der Information von Herr Arlt MdB sind langfristige Förderprogramme für die Begleitung von Demokratieprojekten in Vorbereitung.
Der Schlossturm hat eine Grundfläche von 10,66 m x 10,91 m.
Das solche Türme alleine stehen können zeigt der Turm vom HKB in Neubrandenburg. Er ist 56 m hoch.
Vielleicht kann ja ein Erfahrungsaustausch mit der Planerin dieses Vorhabens stattfinden.