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Bürgermeister, Beanstandung, Grund, Mecklenburg-Strelitz, Neustrelitz, Schlossturm, Stadtvertretung

Bürgermeister Andreas Grund, Neustrelitz, hat den erneuten Beschluss der Neustrelitzer Stadtvertretung „Schlossturm Neustrelitz“ vom 1. Februar 2024 (Strelitzius berichtete) gegenüber dem Präsidium der Stadtvertretung beanstandet. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung und wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Gegen die Beanstandung steht der Gemeindevertretung die Klage vor dem Verwaltungsgericht zu.
Die Stadtvertretung hatte die Beschlussvorlage in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2023 mehrheitlich beschlossen, ohne dass in der Vorlage eine Deckung der dazu noch erforderlichen Haushaltsmittel benannt worden waren. Dagegen hatte der Bürgermeister gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung widersprochen. Aufgrund des Widerspruches war die Angelegenheit auf der Sitzung der Stadtvertretung am 1. Februar 2024 wieder auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Beschluss wurde mit der Ergänzung „Die Finanzierung ist in den Haushalt 2024 fortfolgende einzuplanen“ erneut mehrheitlich beschlossen.
„Der Beschluss ist auch mit dieser Ergänzung weiterhin rechtswidrig. Im Beschluss ist weiterhin nicht ausgeführt, wie die zur Deckung der Mehraufwendungen erforderlichen Mittel aufzubringen sind. Auch ein Teilhaushalt wird im Beschluss nicht benannt“, erläutert Bürgermeister Andreas Grund die Beanstandung und weist darauf hin: „Da die Stadtvertretung den Deckungsvorschlag der Verwaltung nicht angenommen hat, bleibt hier die Verantwortung der Stadtvertretung bestehen, einen Deckungsvorschlag aufzuzeigen.“
Die Stadtverwaltung hatte am 1. Februar eine alternative Beschlussvorlage eingebracht, die jedoch durch die Stadtvertretung nicht behandelt wurde. Der Vorschlag der Verwaltung ging insbesondere auf die Vorläufigkeit der aktuellen Kostenschätzung ein. Die Schätzung der reinen Baukosten hat sich auf 9,5 Millionen Euro erhöht. In dieser Summe sind die Kosten für ein Nutzungskonzept, dessen Umsetzung, den Brandschutz sowie die Folgekosten für Unterhaltung und Betreibung noch nicht enthalten. Die Stadt Neustrelitz geht von Gesamtkosten für den Schlossturm (einschließlich Unterhaltung für 25 Jahre) in Höhe von bis zu 14 Millionen Euro aus.
Um zusätzliche Einnahmen für die Errichtung, Ausstattung und Bewirtschaftung des Schlossturms zu erzielen, schlug Bürgermeister Grund in seiner alternativen Beschlussvorlage vor, die Hebesätze für die Grundsteuer B zum Jahr 2025 anzuheben. Durch die Anhebung der Hebesätze sollten jährlich Mehreinnahmen in Höhe von ca. 350.000 Euro erzielt werden, um über einen Zeitraum von zehn Jahren gerechnet die Finanzierungslücken des Projektes schließen zu können.