Schlagwörter
Diebstahl, Küssow, Kriminalität, Mecklenburgische Seenplatte, Wohnanhänger

In der vergangenen Nacht gegen 2.30 Uhr ist Beamten des Polizeireviers Friedland auf der B 104 in der Ortslage Küssow ein Fahrzeuggespann aufgefallen. Das Zugfahrzeug, ein VW T5, hatte polnische Kennzeichen, und der mitgeführte Wohnanhänger hatte deutsche Kennzeichen. Die Polizisten stoppten das Fahrzeuggespann und führten eine Verkehrskontrolle durch. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 23-jährige polnische Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das durch ihn geführte Fahrzeuggespann ist. Es wurde eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.
In der weiteren Folge konnte der 23-Jährige keine Papiere und auch keinen Schlüssel für den mitgeführten Wohnanhänger vorweisen. Da der Verdacht des Diebstahls bestand, wurde bei dem Halter nachgefragt. Hierbei bestätigte sich der Verdacht: Der Wohnanhänger stand zuvor in Blankenhof OT Chemnitz und wurde entwendet. Der Halter hatte erst durch den Anruf der Polizei das Fehlen des Wohnanhängers bemerkt.
Die Beamten des Kriminaldauerdienstes Neubrandenburg wurden zur Spurensicherung eingesetzt. Anschließend konnte der Halter seinen Wohnanhänger unbeschädigt wieder entgegennehmen. Der 23-jährige Fahrzeugführer wurde vorläufig festgenommen. Nach erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung und Beschuldigtenvernehmung wird der noch nicht polizeilich in Erscheinung getretene Tatverdächtige aus den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Da ja Diebstahl und Fahren ohne Führerschein eh nur ein Bagatelldelikt ist, wurde der Täter auf freien Fuß gesetzt und kann fröhlich weitermachen?