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Userins Bürgermeister Axel Malonek nennt es eine “Provinzposse”, räumt aber zugleich ein, dass der Gemeinde da die Hände gebunden sind. Auch andere Bürger, vornehmlich in Groß Quassow, können nur die Köpfe schütteln, wie Strelitzius erfuhr.
Da hat ein Neustrelitzer Geschäftsmann an der Woblitz nahe dem Dorf mitten in einem Schutzgebiet ein Grundstück erworben und bemüht sich dem Vernehmen nach nun nachträglich per Klage gegen den Grundstücksnachbarn um ein Notwegerecht.
Bevor diese aber überhaupt entschieden ist, wird dem Mann bereits ein privater Bahnübergang über das Gleis gebaut, das die Kleinseenbahn befährt. Kaum zu glauben, das wollte ich genau wisen. Frank Brechler hat es mir auf Anfrage bestätigt, die Umsetzung erfolge “zeitnah zur erteilten bahnbehördlichen Genehmigung”. Brechler ist Eisenbahnbetriebsleiter bei der Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co. KG. Derartige Bauvorhaben auf Wunsch von Privatpersonen zu realisieren, sei in seinem Unternehmen durchaus üblich, erfahre ich. Die Kosten trage selbstverständlich der Antragsteller.
Den Umstand des nicht vorhandenen Wegerechts wollte Brechler nicht kommentieren, ihm lägen diesbezüglich keine Informationen vor. “Als Bahnbetreiber haben wir natürlich Kenntnis von an der Strecke befindlichen Schutzgebieten. Allerdings gibt es weder ein Befahrungsverbot für Landschaftsschutzgebiete, noch wird dieser Privat-Übergang eine allgemeine, öffentliche Befahrung mit den zu treffenden Sicherungsmaßnahmen zulassen”, ergänzte Brechler.
Betriebssicherheit nicht gefährdet
Der Betriebsleiter abschließend, nachdem ich ihn auf demnächst drei Bahnübergänge im Abstand von 600 Metern, sogar vier im Abstand von 1800 Metern, und damit einhergehende Gefahren hingewiesen habe: “Weder wird durch die geplante Maßnahme gegen betriebssicherheitliche Regeln verstoßen, noch die Streckendurchlassfähigkeit verringert. Diese Belange werden im Rahmen des Projektes auf der Grundlage bahnrechtlicher und -betrieblicher Bestimmungen mit geprüft und der Zustimmung durch unsere Aufsichtsbehörde unterworfen.”
Wie Bürgermeister Malonek mir zusätzlich sagte, beruft sich der Bahnbetreiber in seiner Anzeige des Vorhabens bei der Gemeinde unter anderem auf die Wiederherstellung eines früheren Bahnübergangs, “dessen Nutzung nur einem eingeschränkten Nutzerkreis des Antragstellers und künftigen Eigentümers des Bahnübergangs vorbehalten bleiben wird”, und immerhin einseitige Absperrung. An der der öffentliche Weg hinter dem Sportplatz übrigens auch ende, so das Gemeindeoberhaupt. Weiterführend, auf der anderen Seite des Bahndamms, sei das Forstamt Mirow zuständig.
Die Antwort dieser Behörde ist schnell wiedergegeben. Es gibt keine. Forstamtsleiterin Angela Wilke hüllt sich trotz wiederholter Anfrage meinerseits zur beabsichtigten Durchfahrung von Landeswald in Schweigen.
Der Vollständigkeit und Fairness halber ist noch zu erwähnen, dass mich der Bahnbetreiber zu einem Ortstermin mit dem Antragsteller ans Gleis eingeladen hat. Da ja offenbar alles rechtens und normal ist, habe ich aus Zeitgründen verzichtet. Die juristische Auseinandersetzung der Grundstücksnachbarn haben ohnehin andere zu entscheiden. Ich habe Fragen gestellt, Antworten erhalten und auch nicht, und staunen wird man ja noch dürfen.