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Foto: Steve Bey

Nach der kompletten Kleinseenplatte und der Feldberger Seenlandschaft ist nun auch Neustrelitz ein „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Ein Antrag war im vergangenen Jahr von der Residenzstadt gestellt und ist jetzt bewilligt worden. Das berichtete im Ausschuss für Kultur und Tourismus die
Sachgebietsleiterin Tourismus der Stadtverwaltung Steffi Eggert.

Die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten gehört zu den Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Nach den Bestimmungen des Kurortgesetzes können Städte und Gemeinden einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort stellen. Dazu sind je nach angestrebter Artbezeichnung (Heilbad, Luftkurort, Seebad etc.) bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die im Kurortgesetz MV festgelegt sind.

Nach Eingang der Antragsunterlagen und verschiedener Gutachten (z. B. über die örtliche Immissionsbelastung einschließlich Lärmbelastung und Luftqualität, Analyse der örtlichen Heilmittel, Klimagutachten) wird über die Entscheidung der Verleihung des beantragten Prädikats im Beirat für Kur- und Erholungsorte beraten. In Mecklenburg-Vorpommern haben bisher 70 Städte und Gemeinden eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz erhalten.