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Dem Residenzschlossverein Neustrelitz ist untersagt worden, den Wildwuchs auf dem Schlossberg oberhalb der erhalten gebliebenen Kellergewölbe des ehemaligen Schlosses zu roden (Strelitzius berichtete). Mehr noch: Auch der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Landesbehörde sieht sich außer Stande, diese Arbeiten derzeitig auszuführen.

„Es wurde in diesem Jahr ein aufwendiges Monitoring zur Erfassung der Tierarten in und an der Ruine des Schlosskellers durchgeführt mit dem Ergebnis, dass sich besonders geschützte Fledermausarten, insbesondere auch drei nach EU-Recht geschützte Arten, in den Räumen aufhalten, dort schwärmen und ebenso überwintern“, heißt es in einem Antwortschreiben auf das Angebot des Vereins. „Aus diesem Grund konnte ich bisher keine Beräumung der Gehölze auf dem Kellerareal durch­führen lassen. Nach Vorliegen des abschließenden Artenschutzberichtes zum heutigen Tage ist vielmehr deutlich geworden, dass bis zur Realisierung eines adäquaten Ersatzquartiers und dessen Annahme durch die geschützten Arten eben jener Gehölzbewuchs zwingend vor Ort verbleiben muss.“

Als potentielles Ersatzquartier sei bereits die nahe liegende Unterkellerung des ehemaligen Kavaliergebäudes gefunden worden. Jedoch müsse diese zunächst baulich dafür hergerichtet werden, sodass im Anschluss daran die vorhandenen Fledermauspopulationen darin ihr neues Quartier beziehen können.

Jürgen Haase, Vorsitzender des Residenzschlossvereins, zu dem Schreiben: „Man muss seine Eigentümerpflichten nur lange genug vernachlässigen, dann kann man erst einmal gar nichts mehr tun. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass es in absehbarer Zeit eine Lösung gibt.“