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Für die am 16. Januar 2022 stattfindende Oberbürgermeisterwahl in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg wurde die Anzahl der bisherigen Wahlbezirke halbiert. Aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist zu entnehmen, wo die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme für den Oberbürgermeisterkandidaten abgeben können. Dem folgend ändern sich auch die Anschriften der Wahlräume in den jeweiligen Wahlbezirken:

1. Regionalbibliothek Neubrandenburg, Marktplatz 1;
2. Überregionales Förderzentrum (KÖS), Robert-Blum-Straße 36;
3. KITA Maja & Willi, Seestraße 10;
4. Hotel Horizont, Otto-von-Guericke-Straße 7;
5. Albert-Einstein-Gymnasium, Demminer Straße 42;
6. Grundschule Nord “Am Reitbahnsee”, Hufeisenstraße 1;
7. Berufsschule Wirtschaft und Verwaltung, Rasgrader Straße 22;
8. KITA Paradieswiese, Paradieswiese 2;
9. Begegnungsstätte Ravensburgstraße, Ravensburgstraße 21;
10. Begegnungsstätte “OstStadtTreff”, Juri-Gagarin-Ring 31;
11. Seniorenpark der AWO – Begegnungsstätte, Einsteinstraße 41;
12. Regionale Schule Ost “Am Lindetal” Kopernikusstraße 4;
13. Grundschule OST “Hans Christian Andersen”, R.-Koch-Straße 52;
14. Grundschule Mitte “Uns Hüsung” Katharinenstraße 1;
15. Gesamtschule “Vier Tore”, Geschwister-Scholl-Straße 14;
16. Gesamtschule “Vier Tore”, Geschwister-Scholl-Straße 14;
17. Tagesstätte Kirschenallee, Eichenstraße 1a;
18. Sparkasse Neubrandenburg-Demmin, Platanenstraße 11.

Um das Infektionsrisiko zu minimieren, wird empfohlen, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. Dazu ist es nötig, bei der Gemeindewahlbehörde einen Wahlschein zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht noch bis zum 11. Januar 2022 (23 Uhr) über die Internetseite der Stadt (www.neubrandenburg.de) oder auf dem Postweg bzw. per E-Mail an wahlen@neubrandenburg.de. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift anzugeben. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch der Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes genutzt werden. Die Briefwahlunterlagen werden zugeschickt. Die ausgefüllten Wahlunterlagen werden dann per Wahlbrief kostenlos an die Gemeindewahlbehörde zurückgesandt. Es wird darum gebeten, die Hinweise im Wahlbenachrichtigungsbrief zu beachten.

Der Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins kann persönlich in der Gemeindewahlbehörde im Rathaus, Haus B, Lindenstraße 63 gestellt werden. Die Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes und ein Personaldokument sollten dazu vorgelegt werden. Vom 27. Dezember 2021 bis zum 14. Januar 2022 kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten direkt an der Briefwahl teilgenommen werden. Beim Besuch des Briefwahlbüros gilt die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet)