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Vom 1. März bis zum 30. April werden alle in Neustrelitzer Haushalten lebenden Hunde durch eine elektronisch gestützte Hundebestandsaufnahme (Strelitzius berichtete) erfasst. Dazu wird die von der Stadt beauftragte Firma Springer Kommunale Dienste GmbH die rund 13 700 Haushalte aufsuchen und befragen, wird aus dem Rathaus mitgeteilt. Die Befragung findet montags bis freitags zwischen 9 und 20 Uhr, sowie samstags zwischen 9 und 12 Uhr statt.

Zur Erfassung der Zahl der in der Stadt gehaltenen Hunde werden ausschließlich Daten erhoben, die für die Festsetzung der Hundesteuer erforderlich sind. Minderjährige und nicht zum Haushalt gehörende Personen werden nicht befragt. Die Wohnungen werden nicht betreten und es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Der Datenschutz ist durch das elektronisch abgesicherte Verfahren zwischen der beauftragten Firma und der Stadt jederzeit gewährleistet. Bürger können außerdem ihre eigenen Daten, die im Zuge der Befragung erfasst und weitergeleitet werden, auf dem iPad des jeweiligen Mitarbeiters der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH einsehen.

Die Mitarbeiter weisen sich durch einen durch die Stadt Neustrelitz ausgestellten Ausweis aus. Die Einwohner werden bei jeder Befragung auf die Freiwilligkeit der Angaben hingewiesen. Bei Haushalten, bei denen keine Personen angetroffen werden, wird ein Informationsblatt der Stadt hinterlegt.

Dunkelziffer nach unten, Steuereinnahmen nach oben

Die Stadt erwartet, dass durch die Bestandserfassung die Dunkelziffer der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde sinkt und Steuermehreinnahmen im Haushalt erzielt werden können. Per 30. November 2017 waren in Neustrelitz rund 1300 Hunde angemeldet. Die Einnahmen aus der Hundesteuer betragen pro Jahr rund 62 000 Euro. Nach Erfahrungen mit Hundebestandsaufnahmen in anderen Städten Mecklenburg-Vorpommerns muss von rund 15 bis 20 Prozent nicht angemeldeter Hunde ausgegangen werden, heißt es von der Verwaltung.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Neustrelitz gilt in ihrer derzeitigen Fassung seit 2001. Die Hundesteuer beträgt pro Kalenderjahr für den ersten Hund 46 Euro, für den zweiten Hund 69 Euro sowie für den dritten Hund und jeden weiteren Hund 92 Euro. Wer vorsätzlich oder leichtfertig als Hundehalter einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet sowie falsche Angaben macht, begeht nach § 14 der Hundesteuersatzung der Stadt Neustrelitz eine Ordnungswidrigkeit. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.