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Geflügel im Landkreis Seenplatte ist derzeit ausnahmslos einzustallen.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde in mehreren Orten der Ausbruch der Geflügelpest im Wildvogelbestand amtlich festgestellt. Um die Fundorte der toten Wildvögel, bei denen das hochpathogene Influenzavirus H5N8 nachgewiesen wurde, sind Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete ausgewiesen worden. Die Sperrbezirke betreffen jeweils drei Kilometer, die Beobachtungsgebiete weitere sieben Kilometer (insgesamt zehn Kilometer) um die Fundorte. Es handelt sich um Fundorte bei Alt Schwerin (Strelitzius berichtete), Malchow, Waren  und Neubrandenburg. Die Tierseuchenverfügungen für die Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete sind auf der Internetseite des Landkreises sowie von den betroffenen Ordnungsämtern bekannt gemacht.

Das Friedrich-Löffler-Institut hat in seiner aktuellen Risikobewertung noch einmal auf das hohe Eintragsrisiko des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 (HPAI H5N8) durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel hingewiesen. Bisher sind keine Fälle von HPAI H5N8 Infektionen beim Menschen bekannt.

Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter im Landkreis auf, ihr Geflügel ausnahmslos einzustallen. Alle Geflügelhalter, auch von Kleinstbeständen, müssen verstärkte Vorsorge zur Verhinderung der Einschleppung des Geflügelpestvirus treffen. Es muss jeglicher Kontakt zu Wildvögeln vermieden werden. Wildvögeln muss der Zugang zu Futter, Wasser und Einstreu unmöglich gemacht werden, die eigenen Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang hatten. Es ist auch darauf zu achten, dass das Virus nicht mit den Schuhen in die Bestände verschleppt wird. Daher sollten vor Betreten der Ställe die Schuhe desinfiziert oder gewechselt werden.

Aktuell viele Nachmeldungen von Beständen zu verzeichnen

Bereits mehrfach wurde alle Geflügelhalter aufgerufen, ihre Geflügelhaltungen unverzüglich beim Veterinäramt des Landkreises anzuzeigen und registrieren zu lassen. Das ist eine ständige Pflicht, nicht erst seit dem Ausbruch der Geflügelpest. Derzeit verzeichnet der Landkreis eine Vielzahl von Nachmeldungen bereits bestehender Geflügelhaltungen. Um die Arbeitsfähigkeit der Ämter und vor allem der Leitstelle aufrecht zu erhalten, sind Anmeldungen von Tierhaltungen im Veterinäramt nur unter folgenden Telefonnummern zu den normalen Geschäftszeiten vorzunehmen:

0395 570873182 (Frau Rückert),
0395 570873290 (Frau Reddig),
0395 570872271 (Frau Gabrisch).

Die Notrufnummer der Leitstelle ist nicht für die Anmeldung von Geflügelhaltungen bestimmt, sondern Notfällen vorbehalten!