Schlagwörter
Aufhebung, Überwachungszone, Geflügelpest, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Wesenberg

Nach Abschluss der Grobreinigung im Ausbruchsbetrieb und dem Ablauf der jeweiligen Fristen wird die nach Feststellung der Geflügelpest am 11.03.2026 festgelegte Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern um den Ausbruchsort Wesenberg aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt ab dem Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und ist auf der Webseite des Landkreises unter „Tierseuchen“ abrufbar.
Bereits am 02.04.2026 wurde die aufgrund des Nachweises des hochpathogenen Influenzavirus vom Subtyp H5N1 in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Wesenberg eingerichtete Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern in die Überwachungszone integriert.
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