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Auf der Homepage des Landkreises (www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Breitband/) sind nun auch die Breitband-Ausbaugebiete für schnelles Internet grafisch dargestellt. Es ist nur die Eingabe eines Ortsnamens oder ein Vergrößern des Kartenausschnitts erforderlich, um zu erfahren, ob ein Gebiet mit Fördermitteln des Bundes mit Breitband ausgebaut wird. Entsprechend den Bestimmungen der Förderrichtlinie werden innerhalb der Projektgebiete bestimmte Gebiete mit Fördermitteln ausgebaut (Ausbaugebiete).
In einem Projektgebiet kann es jedoch auch Gebiete geben, die nicht die Kriterien der Förderfähigkeit erfüllen. Deshalb kann dort auch nicht mit Fördermitteln ausgebaut werden. Maßgebliches Kriterium für die Förderfähigkeit eines Gebietes gemäß den Breitbandleitlinien der EU ist die so genannte Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s. Nur dann, wenn diese Leistung von 30 Mbit/s unterschritten werden, handelt es sich um ein förderfähiges Gebiet, teilt die Kreisverwaltung mit.
Außerdem muss Folgendes beachtet werden: Wenn in einem Projektgebiet ein Telekommunikationsunternehmen schon den Ausbau eines bestimmten Gebietes, beispielsweise eines Ortes oder einer Ortslage begonnen hat oder wenn das zeitnah von einem Unternehmen geplant ist, dann darf dieses Gebiet nicht mit Fördermitteln ausgebaut werden.
Die Bundesrepublik Deutschland fördert bis zum Ende des Jahres 2018 mit rund vier Milliarden Euro örtliche Projekte zum Aufbau eines flächendeckenden Internets mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s. In Mecklenburg-Vorpommern koordinieren die Landkreise den Ausbau und garantieren dem Bund die Erreichung der Projektziele. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält dafür Fördermittel von Bund und Land in Höhe von rund 240 Millionen Euro.