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Neustrelitz wartet mit rund 350 weiteren Kommunen in Deutschland auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Volkszählung 2011. Sie hatten gegen die Ergebnisse des Zensus geklagt, der ihnen durchweg nicht nachvollziehbare Einwohnerverluste bescheinigt hatte und sie damit hinsichtlich von Schlüsselzuweisungen pro Kopf schlechter stellte. „Beim Bundesverfassungsgericht ist offenbar weiterhin bisher kein Verhandlungstermin anberaumt; im November wurde von dort auf telefonische Anfrage mitgeteilt, dass man Anfang 2017 nochmals nachfragen solle“, informierte der Neustrelitzer Bürgermeister Andreas Grund die Stadtvertreter. Der Residenzstadt waren bei der Zählung mal eben rund 500 Einwohner abhanden gekommen, was mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden ist.
„Details über eine offenbar katastrophale Erhebungssoftware, unsaubere Adressenzusammenführung oder fehlende Korrekturmöglichkeiten für Zählfehler vor Ort stellen die Qualität des Zensus als Ganzes infrage. An vielen Stellen scheint während des Zensus händisch improvisiert worden zu sein – ohne festgelegten Plan und ohne Dokumentation“, so Grund. Fast alle 350 Verfahren ruhen, denn Berlin und Hamburg haben die Grundlage der Zählung, das Zensusgesetz 2011, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gebracht. „Da liegt er nun, der Zensus, und Städte und Gerichte warten auf den Richterspruch von oben“, so der Neustrelitzer Bürgermeister leicht süffisant. „Inzwischen plant der Staat fleißig den nächsten Zensus im Jahr 2021.“
