Im Zeitraum von Dienstag, den 19., bis Donnerstag, den 21. September, werden an 32 Zählstellen im gesamten Stadtgebiet der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Verkehrszählungen mit Videotechnik durchgeführt. Hintergrund ist die Fortschreibung von Analysen im Fuß- und Radverkehr als Grundlage der städtischen Verkehrsplanung. Von zentralem Interesse für die Verkehrsplaner sind dabei die Mengen im Fuß- und Radverkehr.
Im Rahmen der Erhebung wird die Videotechnik so installiert und konfiguriert, dass weder Personen noch Fahrzeugkennzeichen identifiziert werden können. Das entsprechende Informationsblatt gemäß Datenschutzgrundverordnung kann auf der Internetseite der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg eingesehen werden.
Am gestrigen Montagabend kontrollierten Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg gegen 22.30 Uhr während ihrer Streifentätigkeit einen Fahrradfahrer in der Ihlenfelder Vorstadt. Aufgefallen ist der 25-jährige somalische Staatsangehörige den Beamten, weil er trotz der Dunkelheit ohne Beleuchtung an seinem Fahrrad entlang der Ravensburgstraße fuhr.
Als die Beamten den Mann auf den Verstoß hinwiesen und über die hieraus resultierenden Verkehrsgefahren aufklären wollten, bemerkten sie bei ihm deutlichen Alkoholgeruch. Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle brachte zum Vorschein, dass der Mann mit 2,04 Promille nicht mehr hätte Rad fahren dürfen. Anstelle einer Verwarnung wegen einer geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeit, erstatteten die Beamten eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Zur Entnahme einer Blutprobe wurde der 25-Jährige ins Neubrandenburger Klinikum gebracht.
Kurz vor 10 Uhr kam es am heutigen Montag zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Radfahrer, wobei letzterer schwer verletzt und in ein Krankenhaus gebracht wurde. Bisher gehen die Beamten des Polizeihauptreviers Waren davon aus, dass der 50-jährige Radfahrer den parallel zur Bundesstraße 192 verlaufenden Radweg zwischen Eldenburg und Eldenholz nahe Waren (Müritz) befuhr. Auf Höhe der Grundstücksausfahrt eines Fischereibetriebs kam es zur Kollision mit dem Fahrzeug eines 65-Jährigen, welcher im Begriff war auf die Bundesstraße aufzufahren.
Ob ein Verstoß gegen die Vorfahrtregeln ursächlich für den Unfall ist, ist Gegenstand der Ermittlungen, die u. a. wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung geführt werden. Der Fahrzeugführer sowie eine weitere Fahrzeuginsassin blieben unverletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt 1.000 Euro.
Am gestrigen Freitagabend gegen 20.55 Uhr meldete ein Zeuge über Notruf der Polizei, dass er in der Otto-Lilienthal-Straße in Neubrandenburg einen volltrunkenen Radfahrer gesehen hat. Dieser befuhr in unsicherer Fahrweise die Otto-Lilienthal-Straße aus Richtung Garagentrakt kommend. Dabei fuhr er direkt auf ein angrenzenden Buschwerk zu und stürzte in dieses. Anschließend rappelte es sich wieder auf und stieg erneut aufs Fahrrad. Dazu benötigte er mehrere Anläufe. Als es im endlich gelungen war, fuhr er einige Meter und stürzte diesmal auf eine Wiese. Dort blieb er bis zum Eintreffen der Polizeibeamten liegen.
Während der Kontrolle stellte die Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 36-jährigen deutschen Fahrradfahrers fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,58 Promille. Gegen den Radfahrer wurde Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet.
Am Vormittag des 30. Juni am den Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg in der Oststadt ein Radfahrer entgegen, welcher während der Fahrt mit dem Handy telefonierte. Die Beamten wollten den Mann wegen dieser Ordnungswidrigkeit anhalten, woraufhin dieser sich mit seinem Rad zügig entfernte. Die Polizisten folgten dem flüchtenden Radfahrer mit dem Funkwagen. Dabei beobachteten sie, wie der Unbekannte am Weg entlang des Ihlenpools aufgrund seiner Geschwindigkeit vom Weg abkam und gegen einen Baum fuhr.
Als sie den Mann erreichten, sahen die Beamten seine Kopfverletzung. Der Gestürzte wollte aber keine medizinische Versorgung. Bei Überprüfung seiner Identität stellten die Beamten einen offenen Haftbefehl wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe fest. Da der 29-jährigen Deutsche die geforderten 1.800 Euro nicht zahlen konnte, sollte er zum Polizeihauptrevier verbracht werden. Um die Gewahrsamstauglichkeit zu klären, erfolgte zunächst die medizinische Überprüfung im Klinikum Neubrandenburg. Die zuständige Ärztin ordnete auf Grund der Kopfverletzung die stationäre Aufnahme im Klinikum an. Da Bekannte des 29-Jährigen die 1.800 Euro Strafe dann doch bezahlen konnten, waren die polizeilichen Maßnahmen für den 29-Jährigen damit beendet.
Vor der Einlieferung in das Klinikum wurde der mitgeführte Rucksack des 29-Jährigen durch durchsucht. Dabei haben die Beamten vier Wurfsterne sowie geringe Mengen verschiedener Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt. Daher wurden zusätzlich zu der Ordnungswidrigkeit wegen der Handynutzung beim Fahrradfahren auch Strafanzeigen wegen der Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz gefertigt.