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Fördermittel, Leea, Mecklenburg-Strelitz, Neustrelitz, Unternehmen, Wirtschaftsförderung

In der gemeinsamen digitalen Informationsveranstaltung von Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH (WMSE) und Landeszentrum für erneuerbare Energien M-V GmbH (Leea) am gestrigen Donnerstag zu Fördermitteln für Energieeffizienz und Klimaschutz gab Stephanie Beitz, Projektleiterin der Förderberatung zur Transformation des Energiesystems im Leea, rund 60 Interessierten einen komprimierten Überblick über unternehmensrelevante Fördertöpfe und -höhen.
Dies sind als wichtigste die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand (BEG EM). Vom Land M-V kommen aus EU-Mitteln hinzu die Klimaschutzförderrichtlinien Kommunen und Unternehmen (EFRE) und LEADER (ELER).
Während das EEW von Transformationsplänen über Anlagen- und Prozessoptimierung bis zu Querschnittstechnologien Kosten mit zwischen 25 bis zu 70 Prozent fördert, gibt es bei der Förderung effizienter Wärmenetze (BEW) schon zwischen 40 und 50 Prozent, werden Betriebskosten für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen beispielsweise zehn Jahre mit zwischen 0,01 und 0,092 EUR/ kWhth gefördert. Beide Förderprogramme sind nicht kumulierbar mit anderen staatlichen Förderungen. Die BEG EM hingegen kann nach Einzelfallentscheidungen mit anderen Fördermitteln wie aus der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen in gleichen Maßnahmen kombiniert werden – bis zu einer maximalen Förderquote von 60 Prozent. Einzelmaßnahmen an Gebäuden (BEG EM) können sogar mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden. Förderfähig sind Maßnahmen wie PV-Anlagen und -Speicher, LED-Beleuchtungen, Gebäudenetze zur Wärmeversorgung.
Die Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen des Landes M-V ermöglicht in verschiedenen Maßnahmen Förderungen bis zu 30 Prozent. Gefördert werden ausschließlich in M-V auch Speichersysteme – durch einen KMU-Bonus sogar mit bis zu 50 Prozent. Förderungen aus der Klimaschutzförderrichtlinie M-V sind kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG EM).
Konkrete Rechenbeispiele
Durch Ausnutzung unterschiedlicher Boni sind dann sogar Förderungen von bis zu 55 Prozent möglich. Wie dies in der Praxis funktioniert, stellte Stefanie Beitz an konkreten Rechenbeispielen vor. Und betonte – angesichts wachsender gesetzlicher Anforderungen, steigender Energiekosten und sich ständig veränderten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten -, dass eine sinnvolle Vorplanung und Recherche zu Förderprogrammen ausschlaggebend sei für die erfolgreiche Finanzierung eines Projektes. Wozu Stefanie Beitz unbedingt rät, bevor eine gesetzliche Pflicht greift. Denn dann entfallen sämtliche Fördermöglichkeiten.
Um die vielen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten von Bund und Land bestmöglich und im Interesse eigener energetischer Projekte nutzen zu können, ermutigte die Fördermittelberaterin die ZuhörerInnen, den Kontakt zur Förderberatung des Leea zu nutzen – per Mail oder auch in den telefonischen Sprechstunden montags und mittwochs von 9 bis 11 Uhr.
Das Webinar setzt die stark beachtete Veranstaltungsreihe der WMSE „Energie- und Kosteneffizienz im Unternehmen“ fort. Basierend auf eine weltweit veränderte energetische und Rohstoffversorgung will die WMSE hier – ob als Präsenzveranstaltung oder digital – UnternehmerInnen relevante Informationen und Kontakte bezüglich einer verlässlichen, bezahlbaren und nachhaltigen Energie- und Rohstoffversorgung vermitteln.
Weitere Informationen zur Förderberatung des Leea:
www.foerderung-leea-mv.de
Zum Vortrag „Bundes- und Landesfördermittel für Energieeffizienz und Klimaschutz I“