Schlagwörter

, ,

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat angekündigt, die Corona Maßnahmen ab März 2022 zu lockern. Weiterhin wurde die Tragepflicht einer FFP2-Maske in Einzelhandelsgeschäften (Bekleidungsgeschäfte, etc.) beschlossen. Hierfür wurden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern über den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dem Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte FFP2-Masken für bedürftige Personen, also Empfänger von Sozialleistungen, zur Verfügung gestellt.

Für jede hilfsbedürftige Person stehen 2-3 Masken zu Verfügung. Die Hilfsbedürftigkeit ist an den entsprechenden Stellen durch Vorlage eines Bescheides einer Behörde (bspw. Wohngeldbescheid, Bescheid des Jobcenters, etc.) nachzuweisen. Weiterhin ist der Ausweis vorzuzeigen.

Masken sind wie folgt erhältlich:

  1. Zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte in Mirow
  2. In der Touristinformation Wesenberg (Burg Wesenberg) zu den dort geltenden Sprechzeiten
  3. In den Bürgermeistersprechstunden in Wustrow (1. und 3.  Montag im Monat 18 bis 19 Uhr)
  4. In Priepert durch Information des Bürgermeisters