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Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte, Statistik, Verwaltung

Ab dem morgigen Dienstag, 8. Februar, greifen entsprechend der Corona-Ampel im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wieder Verschärfungen, da dann die Maßnahmen der Stufe 4 (rot) gelten. Es schließen Indoorspielplätze sowie Schwimm- und Spaßbäder, wobei beispielsweise der schulische Schwimmunterricht und vereinsbasierte Angebote weiterhin durchgeführt werden können. Im Vereinssport sind die Änderungen für den Innen- und Außenbereich mit der 2G-Plus-Regelung und der Personenzahl zu beachten. Kinos, Theater, Museen und soziokulturelle Zentren können unter Berücksichtigung der 2G-Plus-Regelung weiterhin öffnen. Zoos und Tierparks sind im Außenbereich mit 2G und im Innenbereich mit 2G-Plus auch geöffnet
Alle Einschränkungen und Einzelheiten können der Corona-Ampel entnommen werden, siehe auch hier im Blog auf der Außenspalte. Eine entsprechende Bekanntmachung auf der kreiseigenen Homepage ist erfolgt, da sich der Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen nicht mehr in der Stufe 3 (orange) befunden hat.
Das Gesundheitsamt bittet vor allem darum, dass die Kontaktbeschränkungen befolgt werden. Private Zusammenkünfte sind nur mit höchstens 10 Personen zulässig, wenn ausschließlich geimpfte und genesene Personen anwesend sind. Wenn bereits eine Person anwesend ist, die weder geimpft noch genesen ist, so gilt bei privaten Zusammenkünften mit Angehörigen des eigenen Haushalts, dass höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt hinzukommen aber insgesamt sind höchstens 10 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene werden bei privaten Zusammenkünften bei der Zahl der Personen berücksichtigt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.
Welche Corona-Maßnahmen in der jeweiligen Stufe entsprechend der landesweit geltenden Corona-Ampel MV gelten, kann auf der Homepage der Landesregierung abgerufen werden unter: https://www.mv-corona.de/corona-faq. Der vierte Themenbereich „Corona-Ampel/ landesweite Regelungen“ bietet eine übersichtliche Darstellung.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte muss sich mindestens fünf Tage hintereinander auf einer niedrigeren Stufe befinden, damit Lockerungen wieder möglich sind.