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Aufgrund vermehrter Anfragen zur Nutzung von Drohnen anlässlich der Sprengung des ehemaligen Müritz-Hotels in Klink am morgigen Donnerstag (Strelitzius berichtete) hat die Polizei ihre Sicherheitsauflagen erweitert. Im festgelegten Sicherheitsradius von 300 Metern zuzüglich weiterer 100 Meter im seitlichen Abstand darf nicht mit unbemannten Luftfahrtsystemen und Fluggeräten geflogen werden.
Diese Festlegung ist gemäß dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V und in Abstimmung mit der Luftfahrtbehörde M-V getroffen worden, hieß es.