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Übergabe, Franz, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Pegel, Wappen, Wappenbrief, Wustrow

Die Gemeinde Wustrow in der Mecklenburgischen Kleinseenplatte hat heute offiziell ihren Wappenbrief erhalten. Innenminister Christian Pegel überreichte diesen an den Bürgermeister der Gemeinde Steffen Franz und bestätigte damit das Recht der Gemeinde, ihr Wappen offiziell zu führen. Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: „Umgeben von vier blauen Eckflanken in Silber ein Kranz aus acht nach außen gerichteten grünen Lindenblättern.“
„Ein Gemeindewappen ist weit mehr als ein grafisches Symbol. Es steht für Geschichte, Zusammenhalt und das Selbstverständnis einer Kommune. Mit dem Wappenbrief erhält Wustrow ein sichtbares Zeichen seiner Identität und seiner Verbundenheit mit der Region“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Übergabe.
Schnell über die Bühne gegangen
Steffen Franz äußerte sich im Anschluss gegenüber Strelitzius angetan von dem kurzfristig angesetzten offiziellen Termin in der Gaststätte „Waldlust“ in Wustrow. „Er verlief in sehr angenehmer Atmosphäre, und der Minister hat sich richtig Zeit für uns genommen. Insgesamt sind das Prüfverfahren und die Genehmigung mit gerade einmal einem Jahr viel schneller über die Bühne gegangen, als mit drei Jahren prognostiziert. Erst im Januar 2025 hatte es Kontakt mit dem Heraldiker gegeben.
An der Übergabe des Wappenbriefs nahmen auch die neue Leitende Verwaltungsbeamtin der Kleinseenplatte Elke Feldmann (Strelitzius berichtete), Kämmerer Andreas Franz, Altbürgermeister Heiko Kruse und Gemeindevertreter teil. Zusätzlich hatte Bürgermeister Franz Vertreter der Feuerwehr und weitere engagierte Bürger der Gemeinde eingeladen.
Der Wappenbrief stellt die formale Anerkennung des Gemeindewappens dar und würdigt zugleich die geschichtliche Entwicklung sowie die Identität der Gemeinde Wustrow. Mit der Verleihung wird das Wappen in die Reihe der hoheitlich geführten Symbole der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.
Hintergrund
Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 396 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.
Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die auf der Webseite des Ministeriums heruntergeladen werden kann.
