Schlagwörter
Bauarbeiten, Brenn:werk, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rißmann, Stadtvertreter, Strasen, Wesenberg, Zirtow
Wesenbergs Stadtvertreter haben sich auf ihrer gestrigen Sitzung mit der Sanierung der Zirtower Dorfstraße beschäftigt. Mit einem Durchführungsbeschluss wird der Bauverwaltung des Amtes Meckenburgische Kleinseenplatte die Umsetzung des Vorhabens ermöglicht. Das Straßenbauamt Neustrelitz führt bekanntlich derzeit Asphaltierungsarbeiten an der B 198 durch. In diesem Zuge soll versucht werden, mit der bauausführenden Firma auch eine Lösung für die Ortslage Zirtow zu finden. Die Stadtvertretung Wesenberg stimmte einstimmig der Beschlussvorlage zur Durchführung von Asphaltarbeiten in Zirtow im Zuge des Ausbaues der B 198 zu. Die Kosten für die vorgeschlagene Lösung belaufen sich auf ca. 98.000 Euro.
Auf die Schnelle Problem beseitigt
In seinem Bericht an die Abgeordneten informierte Bürgermeister Steffen Rißmann darüber, dass er an der Eröffnungsfeier der Brenn:werk eG in Wesenberg (Strelitzius berichtete) teilgenommen hat. Zusammen mit seinem 1. Stellvertreter Thomas Splett habe er festgestellt, dass kein barrierefreier Zugang über die Bahnhofstraße zum Gelände der ehemaligen Brennerei und damit auch nicht zur Halle der Brenn:werk eG möglich ist. Das wurde zum Anlass genommen, im Bauausschuss der Stadt dieses Problem zu thematisieren. Einvernehmlich mit dem Gremium, wurde das Thema vom Bauamtsleiter Thomas Reggentin zur Lösung mit ins Bauamt genommen. Die Baufirma Schrötter aus Priborn, die gerade in Wesenberg die Bodenschwellen in der Hohen Straße baute, konnte auf die Schnelle Kapazitäten zur baulichen Lösung bereitstellen und den Mangel beseitigen.
Bebauungspläne geändert
Außerdem hat die Stadtvertretung Änderungen von vorhandenen Bebauungsplänen beschlossen: „Gewerbepark Strasen“ und „Gewerbegebiet Am Pump Wesenberg“. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange hat die Stadtvertretung geprüft und das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die Begründung wurde per Beschluss gebilligt und wird ortsüblich bekanntgemacht.

