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Mit dem COVID-19-Schutzgesetz treten am 1. Oktober bundesweit auch
neue Regelungen für Besucher und Patienten in Krankenhäusern in Kraft. Darauf macht das Klinikum Neubrandenburg aufmerksam.
Krankenhäuser dürfen dann laut Gesetz nur noch von Personen betreten
werden, die eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Bisher
ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend.

Besucher und Patienten müssen darüber hinaus am Eingang einen
Testnachweis über einen negativen Schnelltest von einem berechtigten
Leistungserbringer vorlegen.