Die Tage werden wärmer und es beginnt die Zeit der Gartenpflege. Aus gegeben zeitlichem Anlass möchte das kreisliche Umweltamt wieder für die Problematik „Verbrennen von Gartenabfällen“ sensibilisieren. Das bleibt in der Mecklenburgischen Seenplatte grundsätzlich verboten. Beim Verbrennen von Gartenabfällen handelt es sich um eine unzulässige Form der Abfallentsorgung, genau wie beim Verbrennen von Brettern, Balken, Sperrmüll, Reifen oder anderen Abfällen.
Allerdings dürfen laut der Pflanzenabfallverordnung des Landes MV pflanzliche Abfälle, die auf privat genutzten Gartengrundstücken anfallen, in absoluten Ausnahmefällen in den Monaten März und Oktober an Werktagen während zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. Zum Beispiel, wenn eine anderweitige Entsorgung wie z. B. Verrotten durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren auf dem eigenen Grundstück oder die Nutzung der vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorgehaltenen Wertstoffhöfe nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Da jedoch allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises die Möglichkeit offensteht, ihre Gartenabfälle auf einen der 14 Wertstoffhöfe abzugeben, wird diese Voraussetzung in aller Regel eigentlich nicht erfüllt.
In der Stadt Neubrandenburg, den Städten Neustrelitz und Penzlin, im Ortsteil Feldberg, in der Gemeinde Neverin mit dem Ortsteil Glocksin und in der Gemeinde Klink gilt diese Ausnahme allerdings nicht. Die in diesen Gemeinden geltende Allgemeinverfügung verbietet das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im ganzen Jahr.
Was also tun mit den Gartenabfällen? Kompostieren!
Laub, Äste, Zweige, Rasenschnitt, aber auch organische Küchenabfälle können mit wenig Aufwand und etwas Geduld auf dem eigenen Grundstück kompostiert und so in wertvollen Humus bzw. Mutterboden umgewandelt werden. Das schont die Umwelt, freut den Gärtner und spart Geld.
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