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Bebauung, Erklärung, Mecklenburg-Strelitz, Neustrelitz, Residenzschlossverein, Schlossberg, Umfrage

Der Residenzschlossverein Neustrelitz führt aktuell eine Umfrage durch, wie die Residenzstädter und ihre Gäste zur denkmalgerechten Bebauung des Schlossbergs stehen, und zeigt im Rahmen der Festspiele im Schlossgarten Präsenz. Parallel dazu hat der Verein folgende Erklärung veröffentlicht:
‚Liebe oder Last?! Baustelle Denkmal‘ war die großartige Wanderausstellung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz 2025 in der Schlosskirche übertitelt, welche unser Verein gemeinsam mit dem Kulturquartier in Neustrelitz möglich gemacht hatte. Die gleiche Frage könnte man momentan den Verantwortlichen für die aktuellen Planungen auf dem Schlossberg stellen.
Vergegenwärtigen wir uns zunächst, welchen Status das Ruinenfeld auf dem Schlossberg hat: Nicht nur die den Schlossgarten umgebenden Gebäude, wie Kavalierhaus, Hofmarschallhaus, Marstall, ehem. Hypothekenbank, Orangerie, Carolinen-Palais und Schlosskirche, sondern auch jeder m² Fläche des Schlossgartens und des Schlossbergs stehen unter Einzeldenkmalschutz. Der gesamte Bereich gehört zu den hochrangigsten Denkmal-Arealen in unserem Bundesland.
Viele Diskussionen der letzten Jahre, nicht zuletzt anlässlich der jährlichen Schlossberg-Konferenzen haben allerdings gezeigt, dass es zum Denkmalschutz sehr unterschiedliche Auffassungen, selbst bei Entscheidungsträgern, wie Stadtvertretern, gibt. Nicht totzukriegen ist die Auffassung, ‘viele Generationen hätten an der heutigen Gestalt unserer Denkmale mitgewirkt, dass müssten wir doch nun auch dürfen…‘.
Einer solchen Auffassung muss entschieden widersprochen werden! Der Denkmalschutz hat das Ziel, wertvolle Zeugnisse der Vergangenheit (wie Gebäude, Ensembles, Parks oder archäologische Funde) für künftige Generationen zu erhalten. Er soll das historische Erbe vor Zerstörung, Verfälschung oder Abriss bewahren, um die kulturelle Identität einer Region dauerhaft zu sichern.
Die etwa 5% unter Denkmalschutz stehenden Gebäude und Flächen in unserem Land sind also vor Verfälschung geschützt und sollen so erhalten bleiben, wie ihre (zumindest) äußere Gestalt unter Schutz gestellt wurde. Darauf haben sich die Kulturnationen in Europa und darüber hinaus bereits in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts mit der ‘Charta von Venedig‘, sozusagen dem Handbuch der Denkmalpflege, geeinigt.
Zugegeben, der Schlossberg bildet hier einen Spezialfall, ist doch die Krone des ganzen Areals, das Residenzschloss durch Kriegs- und Nachkriegszerstörung weitestgehend verloren gegangen. Das Hauptanliegen des Denkmalschutzes, die andauernde Erhaltung durch permanente Pflege der Substanz, konnte hier also nicht verwirklicht werden. Jedoch regelt die o.g. Charta auch diesen Fall, indem sie die Restaurierung (deutsch: Wiederherstellung) verlorener Bestandteile als Ausnahmefall in der Denkmalpflege benennt. Es dürfte unstrittig sein, dass die kriegsbedingte Zerstörung eines Denkmals ein solcher Ausnahmefall ist. Wo nicht ideologische Vorbehalte (politische oder Architektur-Strömungen) dies verhinderten, sind kriegszerstörte kulturell bedeutsame Gebäude schließlich längst wiederhergestellt worden.
Nun wird aber in Neustrelitz ein völlig anderer Umgang als ein denkmalgerechter vorangetrieben. Unstrukturierte Betonmauern, allenfalls mit Öffnungen an der Stelle der Fenster des Schlosses, sollen errichtet werden, quasi als Erinnerungs-Mal für das zerstörte Schloss. Zwar ist der Schlossberg angesichts des ersten Verfassungs-Beschlusses nach dem Fall des Kaiserreichs ein Ort der Demokratiegeschichte. Dass er nun aber auch ein Ort sein soll, an dem vermittels einer modernen Installation an die Zerstörungen in Folge des letzten Weltkriegs gedacht werden soll, wäre neu.
Der Bürgermeister nun, ob als Bauherr des Schlossturms oder der im Moment geplanten Erinnerungs-Architektur, fühlt sich offenbar an den geltenden Denkmalschutz nicht gebunden. Andernfalls müsste er erklären wie seine öffentliche Äußerung vor der Stadtvertretung, ‘die Ausführungen zur Denkmalpflege anlässlich der diesjährigen Schlossberg-Konferenz gingen ihm gegenüber ins Leere‘, gemeint waren.
Zweifellos plant die Stadt also, in der Sprache der Architektur der Moderne ein Experiment auf dem Schlossberg, wogegen es in den bereits genannten Richtlinien des Denkmalschutzes eindeutig heißt: „…Wenn es aus ästhetischen oder technischen Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird sich das ergänzende Werk von der bestehenden Kopie abheben und den Stempel unserer Zeit tragen. …“
Die vom Neustrelitzer Unternehmer Holger Wilfarth initiierte und von unserem Verein unterstützte Virtualisierung der Schlossfassaden zeigt eindrucksvoll, dass wir alle genau wissen, wie das, was auf dem Schlossberg unter Denkmalschutz gestellt wurde, einmal ausgesehen hat.
Der Residenzschlossverein führt im Moment eine Umfrage mit dem Ziel durch, ein Stimmungsbild darüber zu erhalten, wie Sie, liebe Neustrelitzer und Gäste unserer Stadt (unabhängig von Finanzierungsfragen, die immer erst im Zusammenhang mit einer sinnvollen Nutzung geklärt werden können) zur denkmalgerechten Bebauung des Schlossbergs stehen. Die Umfrage-Karten sind an mehreren Stellen in der Stadt erhältlich, auch eine Online-Teilnahme ist über die Vereinsseite residenzschloss-verein.de möglich. Unter allen Teilnehmern verlosen wir nach dem Tag des offenen Denkmals im September zehn Gewinner eines Glaskuben ‘Schlossturm‘.


